BGH · 7. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 10.06.2021 – VII ZR 157/20

VII ZR 157/20 · 10.06.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Faktoren, die nicht Bestandteil der Berechnung des ursprünglichen Einheitspreises sind, bleiben bei dessen Anpassung nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B (2012) unberücksichtigt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 2 Abs 3 Nr 3 VOB B 2012§ 313 BGB§ 631 Abs 1 BGB

Prüfungsschemata dazu

Mängelrechte beim Werkvertrag (§§ 634 ff. BGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

GeschäftsgrundlageWegfall der GeschäftsgrundlageStörung der GeschäftsgrundlageWerkvertragWerkerfolgWerkvertrag
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