BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 18.04.2024 – V ZB 51/23

V ZB 51/23 · 18.04.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Der Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem nicht vermieteten oder verpachteten Grundstück durch einen Minderjährigen ist lediglich rechtlich vorteilhaft i.S.v. § 107 BGB. 2. Möchte ein Elternteil einen Miteigentumsanteil an einem ihm gehörenden - weder vermieteten noch verpachteten - Grundstück auf sein minderjähriges Kind übertragen, muss die von den Eltern des Minderjährigen in dessen Namen erklärte Auflassung nicht durch einen Ergänzungspfleger genehmigt werden (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 25. November 2004 - V ZB 13/04, BGHZ 161, 170).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 107 BGB§ 181 BGB§ 748 BGB§ 1629 Abs 2 S 1 BGB§ 1809 Abs 1 BGB§ 1824 Abs 1 Nr 1 BGB§ 1824 Abs 2 BGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rechtlich lediglich vorteilhaftInsichgeschäftSelbstkontrahierenMehrvertretungIn-Sich-GeschäftGesetzliche Vertretungsmacht
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