BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 27.07.2023 – IX ZR 267/20

IX ZR 267/20 · 27.07.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Wird über das Vermögen des von den Feststellungszielen betroffenen Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet, kann eine Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter erhoben werden, auch wenn dieser das Unternehmen nicht fortführt. 2. Insolvenzrechtliche Bestimmungen stehen einer Musterfeststellungsklage jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Feststellungsziele sich ausschließlich auf Aktivprozesse der Masse beziehen. 3. Die Berücksichtigung eines Neukundenbonus in der Jahresverbrauchsabrechnung eines Energieversorgungsvertrags stellt keine insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung oder Verrechnung dar, wenn der Neukundenbonus als vom Jahresumsatz abhängiger Nachlass (Rabatt) ausgestaltet ist. 4. Beschränkt sich eine Bestimmung in einem Energielieferungsvertrag über die Berechnung des Jahresverbrauchspreises ausschließlich auf die Formulierung "Grundpreis: […] €/Monat (inkl. 19% MWst) Arbeitspreis: […] €/Monat (inkl. 19% MWSt) Neukundenbonus: [x] % (Jahresumsatz)", kann diese Klausel bei der Verwendung gegenüber Verbrauchern dahin auszulegen sein, dass es sich bei dem Neukundenbonus um einen einmaligen, nicht an eine Mindestlaufzeit geknüpften Nachlass (Rabatt) auf den Jahresverbrauchspreis handelt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 80 Abs 1 InsO§ 85 InsO§ 94 InsO§ 96 Abs 1 Nr 3 InsO§ 606 Abs 1 ZPO§ 305c Abs 2 BGB§ 307 Abs 1 BGB

Prüfungsschemata dazu

AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

UnklarheitenregelEinbeziehungskontrolle (AGB)Überraschende KlauselUnklarheitenregel (AGB)Inhaltskontrolle (AGB)TransparenzgebotGeltungserhaltende Reduktion
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