BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 08.07.2021 – IX ZR 121/20

IX ZR 121/20 · 08.07.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Eine Ermächtigung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter zur Fortsetzung schuldbefreiender Zahlungen an einen Dritten, die auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Schuldner und einem Drittschuldner beruhen, kann darin zu erblicken sein, dass der Verwalter die Geschäftsbeziehung mit dem Drittschuldner fortsetzt, ohne Abstand von der vertraglichen Vereinbarung zu nehmen. 2. Die Zahlung an einen Dritten hat schuldbefreiende Wirkung, wenn die Masse dadurch von einer Masseverbindlichkeit entlastet wird, die anderenfalls der Verwalter in voller Höhe zu begleichen hätte.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 24 Abs 1 InsO§ 55 Abs 3 InsO§ 82 S 1 InsO§ 329 BGB§ 362 Abs 2 BGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rechtsvernichtende EinwendungErfüllungReale LeistungsbewirkungEmpfangszuständigkeitEinziehungsermächtigungKonfusion
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