BGH · 1. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 17.12.2020 – I ZR 239/19
I ZR 239/19 · 17.12.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Verjährungsverzicht Eine im Dezember 2006 abgegebene, nicht formularmäßige Erklärung, hinsichtlich der Vergütungspflicht nach § 54a Abs. 1 UrhG für PCs auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, erfasst auch Vergütungsansprüche nach den § 54 Abs. 1, § 54g UrhG in der Fassung vom 25. Juli 1994, sofern kein abweichender Parteiwille feststellbar ist.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.