BGH · 5. Strafsenat
BGH, Beschluss v. 14.04.2020 – 5 StR 37/20
5 StR 37/20 · 14.04.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Bei einer Tat nach § 132 Alt. 1 StGB ist eine Begehung in Mittäterschaft möglich; es handelt sich nicht um ein „eigenhändiges Delikt“.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.