BGH · 5. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 14.04.2020 – 5 StR 37/20

5 StR 37/20 · 14.04.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Bei einer Tat nach § 132 Alt. 1 StGB ist eine Begehung in Mittäterschaft möglich; es handelt sich nicht um ein „eigenhändiges Delikt“.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 25 Abs 2 StGB§ 132 Alt 1 StGB

Prüfungsschemata dazu

Täterschaft & Teilnahme (§§ 25–27 StGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

TatherrschaftMittelbare TäterschaftMittäterschaftQualifikationsloses doloses WerkzeugTäter hinter dem TäterMittäterexzess
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