Siebenter Abschnitt — Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
§ 132 StGB – Amtsanmaßung
Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 132 StGB in der Klausur
Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.
Klausuren, in denen § 132 StGB drankommt
Rechtsprechung zu § 132 StGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.