BGH · 4. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 26.03.2020 – 4 StR 134/19

4 StR 134/19 · 26.03.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Wer sein argloses Opfer in Tötungsabsicht in eine Falle lockt und es dadurch in eine andauernde wehrlose Lage bringt, tötet auch dann heimtückisch, wenn er die durch die Arglosigkeit herbeigeführte Wehrlosigkeit tatplangemäß vor der Umsetzung seines Tötungsvorhabens zu einem Raub oder einer räuberischen Erpressung ausnutzt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 211 Abs 2 StGB

Prüfungsschemata dazu

Mord / Totschlag (§§ 211, 212 StGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

HeimtückeNiedrige BeweggründeHabgierVerdeckungsabsichtGrausam (Mordmerkmal)Mit gemeingefährlichen Mitteln (Mordmerkmal)Ermöglichungsabsicht (Mordmerkmal)Totschlag
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