Zweiter Abschnitt — Die Tat · Erster Titel — Grundlagen der Strafbarkeit
§ 20 StGB – Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
§ 20 StGB in der Klausur
Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.
Definitionen zu § 20 StGB
Streitstände
Klausuren, in denen § 20 StGB drankommt
Rechtsprechung zu § 20 StGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.
BGH, Beschluss v. 14.08.2025 – 5 StR 520/24Freiverantwortlichkeit einer Suizidentscheidung…BGH, Beschluss v. 08.01.2025 – 6 StR 597/24Bei der Steuerungsfähigkeit geht es um die Fähigkeit, entsprechend der Unrechtseinsicht zu handeln, also um Hemmungsvermögen, Willenssteuerung und Ent…BGH, Beschluss v. 18.11.2024 – 5 StR 531/24Zur Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers im Sicherungsverfahren.…BGH, Beschluss v. 15.03.2023 – XII ZB 232/211. Eine Patientenverfügung eines gemäß §§ 20, 63 StGB im Maßregelvollzug Untergebrachten steht einer zwangsweisen Behandlung gemäß Art. 6 Abs. 3 Nr. 1…BGH, Beschluss v. 01.09.2020 – 3 StR 214/20Die Befugnis, sich der erhobenen öffentlichen Klage mit der Nebenklage anzuschließen, entfällt nicht dadurch, dass der Nebenkläger in der Hauptverhand…BVerfG, Beschluss v. 29.01.2019 – 2 BvC 62/141. Ein Wahlrechtsausschluss steht der Beschwerdefähigkeit im Wahlprüfungsverfahren gemäß § 48 Abs. 1 BVerfGG nicht entgegen, wenn dieser Ausschluss Ge…