Strafrecht · Definition
Schuldfähigkeit
§ 19 StGB§ 20 StGB§ 21 StGB
Schuldfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen (Einsichtsfähigkeit) und nach dieser Einsicht zu handeln (Steuerungsfähigkeit). Sie wird ab Vollendung des 14. Lebensjahres vermutet und entfällt bzw. ist gemindert nach §§ 19, 20, 21 StGB.