Strafrecht · Definition

Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB)

§ 20 StGB

Was versteht man unter „Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB)“?

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung, wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (zweistufige Prüfung: Eingangsmerkmal + Auswirkung).

Amtliche Fundstellen

Höchstrichterliche Entscheidungen zu den einschlägigen Normen, mit amtlichem Leitsatz. Quelle: Bundesjustizministerium, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG.

BGH 5. Strafsenat 5 StR 520/24Beschluss vom 14.08.2025 · zu § 20 StGB

Freiverantwortlichkeit einer Suizidentscheidung

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BGH 6. Strafsenat 6 StR 597/24Beschluss vom 08.01.2025 · zu § 20 StGB

Bei der Steuerungsfähigkeit geht es um die Fähigkeit, entsprechend der Unrechtseinsicht zu handeln, also um Hemmungsvermögen, Willenssteuerung und Entscheidungssteuerung, nicht aber um exekutive Handlungskontrolle. Entscheidend kommt es auf die motivationale Steuerungsfähigkeit an, also die Fähigkeit, das eigene Handeln auch bei starken Wünschen und Bedürfnissen normgerecht zu kontrollieren und …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BGH 5. Strafsenat 5 StR 531/24Beschluss vom 18.11.2024 · zu § 20 StGB

Zur Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers im Sicherungsverfahren.

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗

Gesetzestext

§ 20 StGB · Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.

Verwandte Begriffe

TatbestandsirrtumVerbotsirrtumErlaubnistatbestandsirrtumTatherrschaftMittelbare TäterschaftMittäterschaft
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