Zivilrecht · Streitstand

Kann der Käufer Ersatz für Reparaturkosten verlangen, wenn er den Mangel selbst beseitigt hat, ohne dem Verkäufer zuvor eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen?

§ 437 BGB§ 439 BGB

Abgrenzung zum Werkvertragsrecht, das ein Selbstvornahmerecht (§ 637) ausdrücklich vorsieht.

Herrschende Meinung

Ein Anspruch auf Ersatz von Selbstvornahmekosten besteht im Kaufrecht mangels gesetzlicher Grundlage nicht.

  • Schutz des Rechts des Verkäufers zur 'zweiten Andienung'
  • Systematische Entscheidung des Gesetzgebers gegen ein Selbstvornahmerecht im Kaufrecht
  • Keine Umgehung der Fristsetzung über Bereicherungsrecht oder Geschäftsführung ohne Auftrag

Mindermeinung

Ersatz über § 326 Abs. 2 S. 2 BGB analog.

  • Verkäufer spart eigene Aufwendungen ein
  • TODO

Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.

Wer dem Verkäufer die Chance zur Nacherfüllung nimmt, verliert seine Gewährleistungsrechte. Das Prinzip der zweiten Andienung ist im Kaufrecht zentral.

Wird relevant in

Nacherfüllung beim Kauf (Mängelrechte)Kaufrecht · Prüfungsschema ansehen →Schadensersatz statt der Leistung (Mangel)Leistungsstörungsrecht · Prüfungsschema ansehen →Rücktritt vom gegenseitigen VertragLeistungsstörungsrecht · Prüfungsschema ansehen →

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NacherfüllungNachbesserungErsatzlieferung (Neulieferung)Nacherfüllung (modifizierter Erfüllungsanspruch)Mangelschaden / MangelfolgeschadenSchadensersatz statt der Leistung
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