Zivilrecht · Streitstand
Wann sind AGB-Klauseln, die Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen, unwirksam?
§ 307 BGB§ 535 BGB
Worum geht es?
Relevant bei der Abweichung vom gesetzlichen Leitbild des § 535 I 2 BGB.
Herrschende Meinung
Welche Auffassung ist herrschend?
Die Übertragung ist grundsätzlich zulässig, aber unwirksam bei unbedingten (starren) Fristenplänen oder wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde ohne angemessenen Ausgleich.
- Verstoß gegen das Transparenzgebot bei unklaren Regelungen
- Unangemessene Benachteiligung, wenn der Mieter mehr zurückgeben muss, als er erhalten hat (Abnutzung durch Vormieter)
Mindermeinung
Was sagt die Gegenauffassung?
TODO
- TODO
Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Wie entscheidet man das in der Klausur?
Der Mieter soll nur für die Abnutzung einstehen, die er selbst verursacht hat. Eine starre Verpflichtung zur Renovierung unabhängig vom tatsächlichen Erhaltungszustand widerspricht dem Äquivalenzprinzip im Mietverhältnis.