Zivilrecht · Streitstand

Wann sind AGB-Klauseln, die Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen, unwirksam?

§ 307 BGB§ 535 BGB

Relevant bei der Abweichung vom gesetzlichen Leitbild des § 535 I 2 BGB.

Herrschende Meinung

Die Übertragung ist grundsätzlich zulässig, aber unwirksam bei unbedingten (starren) Fristenplänen oder wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde ohne angemessenen Ausgleich.

  • Verstoß gegen das Transparenzgebot bei unklaren Regelungen
  • Unangemessene Benachteiligung, wenn der Mieter mehr zurückgeben muss, als er erhalten hat (Abnutzung durch Vormieter)

Mindermeinung

TODO

  • TODO

Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.

Der Mieter soll nur für die Abnutzung einstehen, die er selbst verursacht hat. Eine starre Verpflichtung zur Renovierung unabhängig vom tatsächlichen Erhaltungszustand widerspricht dem Äquivalenzprinzip im Mietverhältnis.

Wird relevant in

Mietminderung und Mängelrechte des Mieters (§ 536 BGB)Besondere Vertragstypen · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Definitionen

MietvertragFinanzierungsleasingInhaltskontrolle (AGB)TransparenzgebotGeltungserhaltende ReduktionOperating-Leasing
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