Zivilrecht · Streitstand
Wann sind AGB-Klauseln, die Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen, unwirksam?
§ 307 BGB§ 535 BGB
Relevant bei der Abweichung vom gesetzlichen Leitbild des § 535 I 2 BGB.
Herrschende Meinung
Die Übertragung ist grundsätzlich zulässig, aber unwirksam bei unbedingten (starren) Fristenplänen oder wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde ohne angemessenen Ausgleich.
- Verstoß gegen das Transparenzgebot bei unklaren Regelungen
- Unangemessene Benachteiligung, wenn der Mieter mehr zurückgeben muss, als er erhalten hat (Abnutzung durch Vormieter)
Mindermeinung
TODO
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Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Der Mieter soll nur für die Abnutzung einstehen, die er selbst verursacht hat. Eine starre Verpflichtung zur Renovierung unabhängig vom tatsächlichen Erhaltungszustand widerspricht dem Äquivalenzprinzip im Mietverhältnis.