Zivilrecht · Streitstand
Ist Nacherfüllung durch Neulieferung beim Stückkauf möglich?
§ 439 BGB§ 437 BGB
Beim Stückkauf ist die geschuldete Sache individuell bestimmt. Es stellt sich die Frage, ob der Käufer gleichwohl Neulieferung als Form der Nacherfüllung verlangen kann.
Herrschende Meinung · BGH, h.M.
Neulieferung ist auch beim Stückkauf als Form der Nacherfüllung grundsätzlich möglich, wenn eine gleichartige und gleichwertige Sache beschafft werden kann.
- BGH NJW 2006, 2839 bejaht die Möglichkeit der Neulieferung beim Stückkauf.
- Der Wortlaut des § 439 Abs. 1 BGB differenziert nicht zwischen Stück- und Gattungskauf.
- Das Interesse des Käufers an einer mangelfreien Sache ist auch beim Stückkauf schutzwürdig.
Mindermeinung
Beim Stückkauf scheidet Neulieferung als Nacherfüllungsmodalität aus, da die Leistungspflicht auf eine konkrete Sache gerichtet ist.
- Der Stückkauf ist auf eine bestimmte, individualisierte Sache gerichtet; eine Ersatzlieferung widerspricht dem Vertragsinhalt.
- § 275 BGB steht der Neulieferung beim echten Stückkauf entgegen.
Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Die h.M. ist vorzugswürdig, da § 439 BGB keine Differenzierung vornimmt und das Käuferinteresse an einer mangelfreien Sache auch beim Stückkauf zu schützen ist, soweit eine gleichwertige Ersatzsache beschafft werden kann.