Zivilrecht · Streitstand
Ist Nacherfüllung durch Neulieferung beim Stückkauf möglich?
Worum geht es?
Beim Stückkauf ist die geschuldete Sache individuell bestimmt. Es stellt sich die Frage, ob der Käufer gleichwohl Neulieferung als Form der Nacherfüllung verlangen kann.
Herrschende Meinung · BGH, h.M.
Welche Auffassung ist herrschend?
Neulieferung ist auch beim Stückkauf als Form der Nacherfüllung grundsätzlich möglich, wenn eine gleichartige und gleichwertige Sache beschafft werden kann.
- BGH NJW 2006, 2839 bejaht die Möglichkeit der Neulieferung beim Stückkauf.
- Der Wortlaut des § 439 Abs. 1 BGB differenziert nicht zwischen Stück- und Gattungskauf.
- Das Interesse des Käufers an einer mangelfreien Sache ist auch beim Stückkauf schutzwürdig.
Mindermeinung
Was sagt die Gegenauffassung?
Beim Stückkauf scheidet Neulieferung als Nacherfüllungsmodalität aus, da die Leistungspflicht auf eine konkrete Sache gerichtet ist.
- Der Stückkauf ist auf eine bestimmte, individualisierte Sache gerichtet; eine Ersatzlieferung widerspricht dem Vertragsinhalt.
- § 275 BGB steht der Neulieferung beim echten Stückkauf entgegen.
Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Wie entscheidet man das in der Klausur?
Die h.M. ist vorzugswürdig, da § 439 BGB keine Differenzierung vornimmt und das Käuferinteresse an einer mangelfreien Sache auch beim Stückkauf zu schützen ist, soweit eine gleichwertige Ersatzsache beschafft werden kann.