Zivilrecht · Streitstand

Ist Nacherfüllung durch Neulieferung beim Stückkauf möglich?

§ 439 BGB§ 437 BGB

Beim Stückkauf ist die geschuldete Sache individuell bestimmt. Es stellt sich die Frage, ob der Käufer gleichwohl Neulieferung als Form der Nacherfüllung verlangen kann.

Herrschende Meinung · BGH, h.M.

Neulieferung ist auch beim Stückkauf als Form der Nacherfüllung grundsätzlich möglich, wenn eine gleichartige und gleichwertige Sache beschafft werden kann.

  • BGH NJW 2006, 2839 bejaht die Möglichkeit der Neulieferung beim Stückkauf.
  • Der Wortlaut des § 439 Abs. 1 BGB differenziert nicht zwischen Stück- und Gattungskauf.
  • Das Interesse des Käufers an einer mangelfreien Sache ist auch beim Stückkauf schutzwürdig.

Mindermeinung

Beim Stückkauf scheidet Neulieferung als Nacherfüllungsmodalität aus, da die Leistungspflicht auf eine konkrete Sache gerichtet ist.

  • Der Stückkauf ist auf eine bestimmte, individualisierte Sache gerichtet; eine Ersatzlieferung widerspricht dem Vertragsinhalt.
  • § 275 BGB steht der Neulieferung beim echten Stückkauf entgegen.

Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.

Die h.M. ist vorzugswürdig, da § 439 BGB keine Differenzierung vornimmt und das Käuferinteresse an einer mangelfreien Sache auch beim Stückkauf zu schützen ist, soweit eine gleichwertige Ersatzsache beschafft werden kann.

Wird relevant in

Nacherfüllung beim Kauf (Mängelrechte)Kaufrecht · Prüfungsschema ansehen →Schadensersatz statt der Leistung (Mangel)Leistungsstörungsrecht · Prüfungsschema ansehen →Rücktritt vom gegenseitigen VertragLeistungsstörungsrecht · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Definitionen

NacherfüllungNachbesserungErsatzlieferung (Neulieferung)Nacherfüllung (modifizierter Erfüllungsanspruch)Mangelschaden / MangelfolgeschadenSchadensersatz statt der Leistung
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Streitstände