Zivilrecht · Streitstand

Kann ein Fremdgeschäftsführungswille vorliegen, wenn der Geschäftsführer gleichzeitig eine eigene Vertragspflicht gegenüber einem Dritten erfüllt?

§ 677 BGB

Häufig bei der Beseitigung von Gefahren oder der Erbringung von Leistungen, zu denen der Geschäftsführer bereits gegenüber einem Dritten verpflichtet ist.

Herrschende Meinung

Ein Fremdgeschäftsführungswille wird auch beim 'auch fremden Geschäft' vermutet, sofern das Geschäft objektiv auch dem Interessenkreis eines Dritten dient.

  • Ein Geschäftsführer kann gleichzeitig mehrere Zwecke verfolgen
  • Schutz des Geschäftsherrn vor der Last der Eigenvornahme rechtfertigt den Aufwendungsersatz

Mindermeinung

In diesen Fällen fehlt es am Fremdgeschäftsführungswillen, da primär die eigene Pflicht erfüllt wird.

  • Vermeidung einer uferlosen Ausdehnung der GoA-Ansprüche
  • Vorrang vertraglicher Abwicklungsverhältnisse

Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.

Die Vermutung des Fremdgeschäftsführungswillens ist sachgerecht, solange die Handlung erkennbar auch dem Geschäftsherrn zugute kommt. Eine Einschränkung erfolgt jedoch dort, wo vertragliche Entgeltregelungen unterlaufen würden.

Wird relevant in

Berechtigte Geschäftsführung ohne AuftragGeschäftsführung ohne Auftrag · Prüfungsschema ansehen →Unberechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 678, 684 BGB)Geschäftsführung ohne Auftrag · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Definitionen

Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)Fremdes GeschäftFremdgeschäftsführungswilleGeschäftsführung ohne Auftrag (GoA)Objektiv fremdes GeschäftSubjektiv fremdes Geschäft
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