BVerfG · 1. Senat
BVerfG, Beschluss v. 18.06.2019 – 1 BvR 587/17
1 BvR 587/17 · 18.06.2019 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG gilt auch im Fall der Subdelegation nach Art. 80 Abs. 1 Satz 4 GG. Die subdelegierte Verordnung muss ihre unmittelbare Ermächtigungsgrundlage angeben, die sie in der subdelegierenden Verordnung findet. In der subdelegierenden Verordnung sind die gesetzliche Verordnungsermächtigung und die gesetzliche Ermächtigung zur Subdelegation zu nennen. 2. Das Gebot effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG enthält nähere Maßgaben für die gerichtliche Handhabung der Zulassung von Rechtsmitteln, die sowohl die an die Darlegung als auch die an das Vorliegen von Zulassungsgründen gerichteten Anforderungen betreffen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 19 Abs 4 S 1 GGArt 80 Abs 1 S 3 GGArt 80 Abs 1 S 4 GG§ 4 DüngG§ 13 DüngG§ 15 Abs 6 DüngG§ 124 Abs 2 Nr 1 VwGO§ 124 Abs 2 Nr 3 VwGOWDüngMeldPflV NDWDüngV