12. Abschnitt — Berufung

§ 124 VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Gegen Endurteile einschließlich der Teilurteile nach § 110 und gegen Zwischenurteile nach den §§ 109 und 111 steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie von dem Verwaltungsgericht oder dem Oberverwaltungsgericht zugelassen wird. (2) Die Berufung ist nur zuzulassen, 1 wenn ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen, 2 wenn die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist, 3 wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, 4 wenn das Urteil von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht oder 5 wenn ein der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegender Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann.

Rechtsprechung zu § 124 VwGO

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Beschluss v. 07.07.2025 – NotZ (Brfg) 1/25Die Befugnis nach § 73 Abs. 3 BNotO berechtigt die Notarkammern, auch dem Notar Gebühren für die Abgabe und Verwahrung von Akten aufzuerlegen und von …BGH, Urteil v. 22.02.2024 – III ZR 13/23Amtshaftung Börse, Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils 1. Für Amtspflichtverletzungen des Organs einer Börse haftet das Land, das den R…BGH, Beschluss v. 11.07.2022 – NotZ (Brfg) 11/21Im Bereich des hauptberuflichen Notariats ist es nicht zu beanstanden, auch die Bestellung "einfacher" (nicht ständiger) Notarvertreter - gegebenenfal…BGH, Beschluss v. 15.11.2021 – NotZ (Brfg) 3/21Zur Befreiung eines Notars von der Pflicht zur Verschwiegenheit durch die Aufsichtsbehörde an Stelle eines verstorbenen Beteiligten gemäß § 18 Abs. 2 …BGH, Beschluss v. 20.07.2020 – NotZ (Brfg) 3/201. Zur vorläufigen Amtsenthebung eines Notars wegen einer die Interessen der Rechtsuchenden gefährdenden Art der Wirtschaftsführung. 2. Zur Frage, ob …BVerfG, Beschluss v. 18.06.2019 – 1 BvR 587/171. Das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG gilt auch im Fall der Subdelegation nach Art. 80 Abs. 1 Satz 4 GG. Die subdelegierte Verordnung muss i…BVerfG, Beschluss v. 16.07.2013 – 1 BvR 3057/111. Wird die Rüge einer Gehörsverletzung weder ausdrücklich noch der Sache nach zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde gemacht oder wird die zunächst…
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