BGH · Senat für Notarsachen
BGH, Beschluss v. 20.07.2020 – NotZ (Brfg) 3/20
NotZ (Brfg) 3/20 · 20.07.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Zur vorläufigen Amtsenthebung eines Notars wegen einer die Interessen der Rechtsuchenden gefährdenden Art der Wirtschaftsführung. 2. Zur Frage, ob Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter des Notarsenats eines Oberlandesgerichts bestehen können, wenn es um die Anfechtung eines Bescheides geht, den die Präsidentin desselben Oberlandesgerichts erlassen hat.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 50 Abs 1 Nr 8 Alt 2 BNotO§ 54 Abs 1 S 1 Nr 2 BNotO§ 111d S 2 BNotOArt 6 Abs 1 S 1 MRK§ 124 Abs 2 VwGO§ 124a Abs 5 S 2 VwGO