BGH · Senat für Notarsachen

BGH, Beschluss v. 15.11.2021 – NotZ (Brfg) 3/21

NotZ (Brfg) 3/21 · 15.11.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur Befreiung eines Notars von der Pflicht zur Verschwiegenheit durch die Aufsichtsbehörde an Stelle eines verstorbenen Beteiligten gemäß § 18 Abs. 2 Halbs. 2 BNotO.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 18 Abs 2 Halbs 2 BNotO§ 43 Abs 1 VwGO§ 124 Abs 2 VwGO§ 124a Abs 4 VwGO§ 124a Abs 5 VwGO

Prüfungsschemata dazu

Allgemeine Leistungsklage

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Statthafte Klageart
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