BGH · 11. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 19.09.2023 – XI ZR 343/22

XI ZR 343/22 · 19.09.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ein Verstoß des Zahlungsdienstleisters gegen das Verbot der Mitwirkung an einer Zahlung im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 des Glücksspielstaatsvertrags 2011 lässt die Wirksamkeit der Autorisierung des Zahlers unberührt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 134 BGB§ 670 BGB§ 675c Abs 1 BGB§ 675f Abs 2 BGB§ 675u BGB§ 4 Abs 1 S 2 Alt 2 GlüStVtr BE 2012

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

TeilnichtigkeitVerstoß gegen ein gesetzliches VerbotRechtshindernde EinwendungHaftungsentlastung / Freistellungspflicht des DienstgläubigersAufwendungsersatz beim AuftragWeiter Aufwendungsbegriff i.S.d. §§ 683, 670 BGB bei der GoASchenkungsabsicht i.S.v. § 685 BGB
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