BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 28.01.2025 – X ZR 43/22

X ZR 43/22 · 28.01.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

§ 651h BGB lässt für eine ergänzende Anwendung von § 326 BGB keinen Raum.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 326 BGB§ 651h Abs 1 BGB§ 651h Abs 3 BGBArt 12 Abs 2 EURL 2015/2302

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Preisgefahr (Gegenleistungsgefahr)Vorübergehende UnmöglichkeitSachgefahr / LeistungsgefahrPreisgefahr / GegenleistungsgefahrGegenleistungsgefahr (Preisgefahr)Qualitative UnmöglichkeitBetriebsrisikolehre / Sphärentheorie
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