BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 06.05.2025 – X ARZ 38/25

X ARZ 38/25 · 06.05.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Der Widerruf eines mit einem Kaufvertrag im Sinne von § 358 BGB verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags führt nicht dazu, dass alle Ansprüche auf Rückabwicklung an demselben Ort zu erfüllen sind. 2. Die Vermittlung des Darlehensvertrags durch den Verkäufer begründet in solchen Fällen keine Niederlassung der Darlehensgeberin am Ort der Vermittlung.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 269 BGB§ 358 BGB§ 21 ZPO§ 29 ZPO§ 36 Abs 1 Nr 3 ZPO§ 36 Abs 3 S 1 ZPO§ 59 ZPO§ 60 ZPO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

HolschuldBringschuldSchickschuldLeistungsortErfolgsortSubjektive Klagehäufung (Streitgenossenschaft)
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