Dritter Abschnitt — Rechtsfolgen der Tat · Dritter Titel — Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen

§ 53 StGB – Tatmehrheit

Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Hat jemand mehrere Straftaten begangen, die gleichzeitig abgeurteilt werden, und dadurch mehrere Freiheitsstrafen oder mehrere Geldstrafen verwirkt, so wird auf eine Gesamtstrafe erkannt. (2) Trifft Freiheitsstrafe mit Geldstrafe zusammen, so wird auf eine Gesamtstrafe erkannt. Jedoch kann das Gericht auf Geldstrafe auch gesondert erkennen; soll in diesen Fällen wegen mehrerer Straftaten Geldstrafe verhängt werden, so wird insoweit auf eine Gesamtgeldstrafe erkannt. (3) § 52 Abs. 3 und 4 gilt sinngemäß.

§ 53 StGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Prüfungsschemata

Konkurrenzen

Definitionen zu § 53 StGB

Tatmehrheit (§ 53 StGB)Gesetzeskonkurrenz (unechte Konkurrenz)

Klausuren, in denen § 53 StGB drankommt

Verletzung mit Folgen · SchwerpunktExamensklausur Strafrecht · StaatsexamenPolitisches Lehrstück · SchwerpunktDrei Freunde in der Mensa · SchwerpunktExamensfall: Und alles für ein bisschen Geld · StaatsexamenAus dem Ruder gelaufen · SchwerpunktFortgeschrittenenhausarbeit: Rocker knacken Schlösser und Knochen · SchwerpunktJacqueline und der Fluch der Damenhandtasche · SchwerpunktZwischenprüfungsklausur: „Promotion leicht gemacht · GrundstudiumNox irae flagrantis – Kulturkampf im Sauerland · Schwerpunkt

Rechtsprechung zu § 53 StGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Beschluss v. 10.07.2025 – 3 StR 496/231. Zur Strafbarkeit wegen Beteiligung am Völkermord durch Versklavung. 2. Lebensbedingungen sind nur dann zur teilweisen oder vollständigen körperlich…BGH, Beschluss v. 15.05.2025 – IX ZB 8/251. Im Beschwerdeverfahren ist die Zivilkammer nicht befugt, selbst über die Übertragung eines in die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters fallen…BGH, Beschluss v. 30.04.2025 – 1 StR 39/25Unrichtige Angaben in einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§ 181 Abs. 2 Nr. 1 AO) und solche in …BGH, Beschluss v. 12.08.2021 – 3 StR 441/20Zur Strafbarkeit eines Mitglieds des sog. NSU ("Nationalsozialistischer Untergrund").…
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im StGB