Strafrecht · § 52 StGB, § 53 StGB

Konkurrenzen

Du arbeitest einen echten Fall durch, Schritt für Schritt: erst selbst, dann die Auflösung. 5 Aufgaben, am Ende eine eigene Klausur mit Punktzahl.

5 Aufgaben an einem Fall

B möchte sich an seinem Ex-Freund C rächen, der ihn vor sieben Monaten verlassen hat. Er weiß, dass C unmittelbar nach der Trennung aus der gemeinsamen Wohnung in eine ihm gehörende Penthouse-Wohnung mit großen Panoramafenstern gezogen ist, in der er allein lebt. B wendet sich deshalb an seinen neuen Freund A, der für seinen Liebsten alles tun würde. Er schlägt A vor, dieser solle sich am Abend zur Wohnung des C begeben, das Fenster einschlagen und drinnen den Monitor des Computers des C zerstören. Außerdem solle A auch etwas von dem Bargeld mitnehmen, das C immer in seinem Schreibtisch verwahre. B geht dabei davon aus, dass A ihm die Bitte nicht abschlagen werde. Nach kurzer Überlegung erwidert A: „Ich würde dir wirklich gerne einen Gefallen tun, aber ich bin nicht Spiderman. Ich habe keine Ahnung, wie ich zu den Fenstern einer Penthouse-Wohnung kommen soll.“ Obwohl B es für möglich hält, A davon zu überzeugen, mit Hilfe der Feuerleiter die Wohnung zu erreichen, verzichtet er auf weitere Überredungsversuche.

A macht sich Sorgen, dass B an seiner Liebe zweifeln könnte, wenn er dessen Wunsch nicht ausführt. Er beschließt deshalb ohne weitere Absprache mit B, den Plan nicht in der Wohnung des C, sondern in dessen Büro umzusetzen. C ist Angestellter des Maklerunternehmens M-GmbH und hat sein Büro im Erdgeschoss eines, wie A weiß, der M-GmbH gehörenden Bürogebäudes. Am späten Abend begibt sich A dorthin. Mit der Faust schlägt er die Scheibe des Büros ein und klettert hindurch. In dem Büro schlägt er auf den Monitor des Computers. Er geht dabei davon aus, der Computer gehöre dem C. In Wahrheit gehört der Computer der M-GmbH und ist C für die Arbeit zur Verfügung gestellt worden. Durch die Schläge wird der Monitor vollständig zerstört. Dann durchsucht A die Schreibtischschubladen. Hierin findet er das im Eigentum des C stehende Tablet, das er an sich nimmt, um es für sich selbst zu nutzen. Zu Hause stellt A allerdings fest, dass das Tablet passwortgeschützt ist und er es deswegen nicht verwenden kann.

C vermutet, dass B in irgendeiner Form für die Aktion verantwortlich ist. Er stellt B zur Rede und die beiden beschließen, ihre Differenzen durch ein Autorennen zu klären. Bei einem Sieg des C werde B dem C den Wert des Tablets i.H.v. 400 Euro ersetzen, bei einer Niederlage des C werde dieser sich öffentlich bei B entschuldigen. Das Rennen soll am folgenden Tag um 23 Uhr abends auf einer innerstädtischen Straße stattfinden, die zu einem Einkaufszentrum am Stadtrand führt. Die in beide Richtungen zweispurige Strecke ist gerade und gut einsehbar und deshalb in der Raser-Szene sehr beliebt, allerdings befindet sich in der Mitte eine Ampelkreuzung, die auch nachts geschaltet ist. C und B einigen sich darauf, auch bei Rot nicht anzuhalten und dadurch ggf. anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt zu nehmen. Beide gehen zutreffend davon aus, dass diese Art von Rennen illegal ist. B erzählt A von dem Plan und fragt ihn, ob er als Beifahrer mitkommen möchte. A ist von der Idee eines illegalen Rennens überhaupt nicht begeistert, will aber nicht, dass B seinen Ex-Freund C alleine trifft. Nachdem er vergeblich versucht hat, B von dem Plan abzubringen, erklärt er zähneknirschend, dass er dann mit B mitfahren werde.

Zum vereinbarten Zeitpunkt stellen sich B und C mit ihren Fahrzeugen am Beginn der vereinbarten Strecke auf, die menschenleer ist. Beide fahren Vorjahresmodelle schneller Sportwagen. A sitzt wie vereinbart als Beifahrer neben B. Nach dem Startsignal beschleunigen B und C und fahren mit Höchstgeschwindigkeit (200 km/h) auf die Ampel zu, die auf „Rot“ steht. Wie abgesprochen versucht keiner von beiden, zu bremsen, obwohl dies beide Fahrzeuge noch rechtzeitig zum Anhalten gebracht hätte. Bei Einfahrt in die Kreuzung sind die Fahrzeuge auf gleicher Höhe. C fährt rechts, B links. Von rechts nähert sich das Fahrzeug des D, ein fabrikneuer Audi. D ist auf dem Weg nach Hause. Für ihn steht die Ampel auf „Grün“. Das Auto des C kollidiert mit voller Wucht mit dem des D. Auf Grund der hohen Geschwindigkeit des C war die Kollision für C bei Einfahrt in die Kreuzung nicht mehr zu vermeiden. Hätte D kurz vor der Einfahrt mit einem Rennen gerechnet und gebremst oder wäre C mit vorgeschriebener Geschwindigkeit gefahren, hätte D die Kollision gerade noch verhindern können. Beide Fahrzeuge werden bei dem Zusammenstoß völlig zerstört. D ist sofort tot. Wie durch ein Wunder erleidet C keine Verletzungen. Er erkennt die Situation, klettert aus dem Wrack und flieht. Weil Teile der Fahrzeuge über die Fahrbahn fliegen, nimmt B eine Vollbremsung vor. Hierbei knallt A mit dem Kopf gegen den Sitz und erleidet eine leichte Gehirnerschütterung. B bleibt unverletzt. Während des gesamten Rennvorgangs hielten A und B es für möglich, dass andere Fahrzeugführer durch das Rennen und die Vorfahrtnahme zum abrupten Bremsen gezwungen werden und dadurch kleinere Verletzungen wie z.B. Prellungen oder ein Schleudertrauma davontragen könnten. Beide waren aber überzeugt davon, dass die Teilnehmer des Rennens selbst keine Vollbremsung benötigen würden und eine Kollision ihrer Fahrzeuge mit anderen in jedem Fall vermieden werden könnte. Entsprechend gingen sie nicht von tödlichen Verletzungen aus. C dagegen hatte aus der Presse mitbekommen, dass solche Rennen, gerade auch unter Missachtung des Rotlichtzeichens, zu tödlichen Unfällen führen können, und hielt dies auch hier für möglich. Dieses Risiko akzeptierte er allerdings, weil er der Ansicht war, dass es Teilnehmer eines Rennens, die Unfälle verursachten, nicht besser verdient hätten und Unbeteiligte, die nachts die „Rennstrecke“ nutzten, selbst an ihrem Schicksal schuld seien. Ihm kam es vor allem darauf an, durch das Rennen den Streit mit B beizulegen, um in Zukunft keinen weiteren Attacken des B ausgesetzt zu sein.

  1. Tipp die Prüfungsschritte in der Reihenfolge an, in der du sie im Gutachten prüfst.

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