Zwanzigster Abschnitt — Raub und Erpressung

§ 255 StGB – Räuberische Erpressung

Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so ist der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen.

§ 255 StGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Prüfungsschemata

(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)

Definitionen zu § 255 StGB

Vermögensverfügung (Erpressung)

Streitstände

Erfordernis einer Vermögensverfügung bei § 253 / § 255 StGB

Klausuren, in denen § 255 StGB drankommt

Referendarexamensklausur: Money for Nothing · StaatsexamenFortgeschrittenenklausur: Auf dem E-Scooter durch die Nacht · Schwerpunkt

Rechtsprechung zu § 255 StGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Urteil v. 23.01.2024 – 1 StR 189/231. Geschütztes Rechtsgut des § 239a StGB ist nicht nur die Willensfreiheit des Genötigten vor einer besonders schwerwiegenden und besonders verwerflic…BGH, Beschluss v. 12.08.2021 – 3 StR 441/20Zur Strafbarkeit eines Mitglieds des sog. NSU ("Nationalsozialistischer Untergrund").…
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im StGB