Öffentliches Recht · Definition
Materielle Illegalität
Art. 68 Abs. 1 BayBO
Zustand eines Vorhabens, das materiellen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (BauGB, BauNVO, BayBO etc.) widerspricht.
Öffentliches Recht · Definition
Zustand eines Vorhabens, das materiellen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (BauGB, BauNVO, BayBO etc.) widerspricht.