Öffentliches Recht · Definition

Materielle Illegalität

Art. 68 Abs. 1 BayBO

Zustand eines Vorhabens, das materiellen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (BauGB, BauNVO, BayBO etc.) widerspricht.

Wird geprüft in

Anspruch auf Baugenehmigung (Art. 68 BayBO)Baurecht · Prüfungsschema ansehen →Baunachbarklage (Anfechtung der Baugenehmigung)Baurecht · Prüfungsschema ansehen →

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