Zivilrecht · Streitstand

Ist die mit dem Transport beauftragte Person ein Erfüllungsgehilfe des Verkäufers gemäß § 278 BGB?

§ 278 BGB§ 447 BGB

Entscheidend für die Frage, ob der Verkäufer für Transportschäden haftet, wenn er die Ware ordnungsgemäß abgeschickt hat.

Herrschende Meinung

Die Transportperson ist im Rahmen einer Schickschuld kein Erfüllungsgehilfe des Verkäufers.

  • Der Verkäufer schuldet bei der Schickschuld nur die Übergabe an die Transportperson, nicht den Transport selbst
  • Die Transportperson wird somit nicht im Pflichtenkreis des Verkäufers tätig

Mindermeinung

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Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.

Da die Preisgefahr beim Versendungskauf bereits mit der Übergabe an den Spediteur auf den Käufer übergeht (§ 447 BGB), korrespondiert dies damit, dass der Verkäufer nicht für Fehler des Speditionspersonals einstehen muss.

Verwandte Definitionen

GefahrübergangVertretenmüssenErfüllungsgehilfeVerrichtungsgehilfePreisgefahr / GegenleistungsgefahrGegenleistungsgefahr (Preisgefahr)
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