Öffentliches Recht · Streitstand
Nach welchem Maßstab prüft das BVerfG Akte der öffentlichen Gewalt, die auf Unionsrecht beruhen?
Art. 23 Abs. 1 GGArt. 1 Abs. 3 GG
Verhältnis Grundgesetz zu EU-Recht.
Herrschende Meinung · BVerfG (Recht auf Vergessen I & II)
Differenzierung: Bei Spielräumen Prüfung am GG (unter Berücksichtigung der Charta), bei vollunionsrechtlicher Determinierung Prüfung primär an der Grundrechtecharta (GRCh).
- Integrationsverantwortung des BVerfG gebietet Schutz der Unionsgrundrechte im Inland.
- Vermeidung von Schutzlücken im vollharmonisierten Bereich.
Mindermeinung
TODO
- TODO
Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Da die Unionsgrundrechte im vollständig vereinheitlichten Bereich an die Stelle der nationalen Grundrechte treten, muss das BVerfG diese als funktionales Äquivalent prüfen, um den Grundrechtsschutz effektiv zu gewährleisten.