Zivilrecht · Streitstand
Wie grenzen sich der Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (VSD) und die Drittschadensliquidation (DSL) voneinander ab?
§ 242 BGB
Relevant, wenn ein Schaden bei einer Person eintritt, die nicht Vertragspartner ist.
Herrschende Meinung
Beim VSD hat der Dritte einen eigenen Anspruch („Anspruch zum Schaden“), während bei der DSL der Gläubiger einen fremden Schaden geltend macht („Schaden zum Anspruch“).
- VSD schützt Personen, die der Leistung nahestehen und schutzwürdig sind
- DSL korrigiert Fälle, in denen das Risiko vertraglich oder gesetzlich auf einen Dritten verlagert wurde (z.B. Versendungskauf)
Mindermeinung
TODO
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Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Der VSD ist vorrangig, da er dem Geschädigten ein eigenes Klagerecht gibt. Die DSL ist eine subsidiäre Ausnahmeregelung für Fälle, in denen der Schädiger sonst aufgrund einer zufälligen Schadensverlagerung ungerechtfertigt entlastet würde.