Zivilrecht · Streitstand
Woran bemisst sich die Unterscheidung zwischen einem Dienstvertrag und einem Werkvertrag?
§ 611 BGB§ 631 BGB
Entscheidend für die Frage, ob eine bloße Tätigkeit oder ein konkreter Erfolg geschuldet ist (Haftungsumfang).
Herrschende Meinung
Maßgeblich ist der durch Auslegung zu ermittelnde Parteiwille, ob der Leistende für das bloße Bemühen oder für das Eintreten eines bestimmten Erfolgs einstehen soll.
- Vergütung wird beim Werkvertrag erst nach Erfolgseintritt fällig
- Übernahme des Erfolgsrisikos ist typisch für die Unternehmerrolle im Werkvertragsrecht
Mindermeinung
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Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Da das Gesetz beide Typen getrennt regelt, muss die vertragliche Risikoverteilung entscheiden. Ein Werkvertrag liegt vor, wenn die Leistung als funktionsfähiges Ganzes versprochen wird.