Zivilrecht · Definition

Dienstverschaffungsvertrag (Personal-Leasing)

§ 611 BGB

Beim Dienstverschaffungsvertrag (Personal-Leasing) verpflichtet sich der Vertragspartner nicht zur eigenen Dienstleistung, sondern zur Verschaffung der Dienste Dritter. Er ist von der Eigenleistungspflicht des klassischen Dienstvertrags abzugrenzen.

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