BGH · 11. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 04.02.2025 – XI ZR 183/23

XI ZR 183/23 · 04.02.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die von einer Bank für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen über Spareinlagen vorformulierten Klauseln "Verwahrung von Einlagen oberhalb des Freibetrags für alle Einlagen- & Girokonten Verwahrentgelt 0,5 % p.a.", "Verwahrentgelt für die Verwahrung von Einlagen auf allen Einlagen- & Girokonten - für ab dem 01.07.2020 bis einschließlich 30.09.2020 neu eingerichtete Kundennummern oberhalb Freibetrag von 250.000,00 € 0,5 % p.a. - für ab dem 01.10.2020 bis einschließlich 09.05.2021 neu eingerichtete Kundennummern oberhalb Freibetrag von 100.000,00 € 0,5 % p.a. - für ab dem 10.05.2021 neu eingerichtete Kundennummern oberhalb Freibetrag von 50.000,00 € 0,5 % p.a." und "1. Die [C-Bank] erhebt ab dem […] für die auf Euro lautenden Einlagen (inklusive Spareinlagen) auf den Konten des Kunden, die unter seiner Kundennummer […] gegenwärtig und zukünftig geführt werden (im folgenden „Kundenkonten“) ein monatliches Guthabenentgelt. […] 3. […] Dieser Kostensatz entspricht dem von der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Einlagenfazilität im jeweiligen Berechnungsmonat festgelegten Zinssatz (aktuell 0,50 % p.a.)." sind im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 305 Abs 1 S 1 BGB§ 307 Abs 1 S 1 BGB§ 307 Abs 1 S 2 BGB§ 307 Abs 2 Nr 1 BGB§ 307 Abs 3 S 1 BGB§ 310 Abs 3 Nr 1 BGB§ 700 Abs 1 BGB§ 1 UKlaG§ 3 Abs 1 S 1 Nr 1 UKlaG§ 5 UKlaG§ 13 Abs 1 UWG§ 13 Abs 3 UWG

Prüfungsschemata dazu

AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Einbeziehungskontrolle (AGB)Inhaltskontrolle (AGB)TransparenzgebotGeltungserhaltende Reduktion
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →