BGH · 11. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 06.07.2021 – XI ZB 27/19

XI ZB 27/19 · 06.07.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

§ 6 Abs. 1 Satz 2 KapMuG und § 15 KapMuG stehen einer Verfahrensweise entgegen, bei der der Vorlagebeschluss durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts ersetzt wird, der von da ab alleinige Entscheidungsgrundlage des Musterverfahrens ist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 6 Abs 1 S 2 KapMuG§ 11 Abs 1 S 1 KapMuG§ 15 KapMuG§ 253 Abs 2 Nr 2 ZPOArt 3 Abs 1 GG

Prüfungsschemata dazu

Gleichheitsprüfung (Art. 3 Abs. 1 GG)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Chancengleichheit der ParteienNeutralitätspflicht (Regierung)Ermessensleitende VerwaltungsvorschriftAntizipierte Verwaltungspraxis
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