BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 13.05.2022 – V ZR 7/21

V ZR 7/21 · 13.05.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Darlegungs- und Beweislast für die einen Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB ausschließende Einwilligung des Eigentümers in die Einwirkung auf sein Eigentum trägt der Anspruchsgegner.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 903 S 1 BGB§ 1004 Abs 1 BGB

Prüfungsschemata dazu

Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (§ 1004)Folgenbeseitigungsanspruch

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

EigentumSacheEigentumBeseitigungs- und Unterlassungsanspruch
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