BGH · 5. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 13.05.2022 – V ZR 7/21
V ZR 7/21 · 13.05.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die Darlegungs- und Beweislast für die einen Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB ausschließende Einwilligung des Eigentümers in die Einwirkung auf sein Eigentum trägt der Anspruchsgegner.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.