BGH · 5. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 17.12.2021 – V ZR 44/21

V ZR 44/21 · 17.12.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Soll Inhalt eines durch eine Grunddienstbarkeit gesicherten Geh-, Fahr- und Leitungsrechts auch das Recht zum Verweilen im Sinne eines Aufenthalts und eines beliebigen Hin- und Hergehens auf dem dienenden Grundstück sein, muss dies im Grundbuch selbst zumindest schlagwortartig eingetragen werden. Eine Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung gemäß § 874 Satz 1 BGB genügt nicht.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 874 S 1 BGB§ 874 S 2 BGB§ 1004 Abs 1 S 2 BGB§ 1018 BGB§ 1027 BGB

Prüfungsschemata dazu

Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (§ 1004)Folgenbeseitigungsanspruch

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Beseitigungs- und UnterlassungsanspruchEigentum
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