Abschnitt 4 — Dienstbarkeiten · Titel 1 — Grunddienstbarkeiten
§ 1027 BGB – Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit
Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Wird eine Grunddienstbarkeit beeinträchtigt, so stehen dem Berechtigten die in § 1004 bestimmten Rechte zu.
Rechtsprechung zu § 1027 BGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.
BGH, Urteil v. 28.04.2023 – V ZR 258/21Wird eine Grunddienstbarkeit bereits bei Bestellung durch eine auf dem belasteten Grundstück vorhandene Anlage beeinträchtigt, begründet dies, vorbeha…BGH, Urteil v. 17.12.2021 – V ZR 44/21Soll Inhalt eines durch eine Grunddienstbarkeit gesicherten Geh-, Fahr- und Leitungsrechts auch das Recht zum Verweilen im Sinne eines Aufenthalts und…