BGH · 4. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 14.09.2022 – IV ZB 34/21
IV ZB 34/21 · 14.09.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Das Verhältnis von postmortaler Vollmacht zu einer vom Erblasser angeordneten Testamentsvollstreckung kann nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall aufgrund einer Auslegung der Vollmachtsurkunde und der letztwilligen Verfügung unter Berücksichtigung des Erblasserwillens ermittelt werden.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.