BGH · 4. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 14.09.2022 – IV ZB 34/21

IV ZB 34/21 · 14.09.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Das Verhältnis von postmortaler Vollmacht zu einer vom Erblasser angeordneten Testamentsvollstreckung kann nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall aufgrund einer Auslegung der Vollmachtsurkunde und der letztwilligen Verfügung unter Berücksichtigung des Erblasserwillens ermittelt werden.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 133 BGB§ 2197 BGB§ 2224 BGB

Prüfungsschemata dazu

Auslegung von Willenserklärungen

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Objektiver RechtsbindungswilleFalsa demonstratio non nocetAuslegung nach dem EmpfängerhorizontErgänzende VertragsauslegungFalsa demonstratio non nocet
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