BGH · 2. Zivilsenat

BGH, Versäumnisurteil v. 16.06.2026 – II ZR 13/25

II ZR 13/25 · 16.06.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Erlaubt die Satzung den Verzicht auf die Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und die fernmündliche Stimmabgabe nach fernmündlichem Einverständnis aller Gesellschafter, gilt dies im Zweifel auch für eine mündliche Erklärung oder eine Erklärung durch schlüssiges Verhalten.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 177 Abs 1 BGB§ 873 Abs 1 BGB§ 886 BGB§ 894 BGB§ 47 Abs 4 S 2 GmbHG§ 48 Abs 1 GmbHG§ 48 Abs 2 Alt 1 GmbHG

Prüfungsschemata dazu

Erwerb von Grundstückseigentum (§§ 873, 925 BGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Falsus procurator (Vertreter ohne Vertretungsmacht)Schwebende Unwirksamkeit (bei Vertretung ohne Vertretungsmacht)AuflassungEintragung im Grundbuch
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