BGH · 1. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 10.09.2020 – I ZR 66/19
I ZR 66/19 · 10.09.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Gesamtvertragsnachlass 1. Eine indizielle Wirkung für die Angemessenheit einer Gerätevergütung kann nicht nur vertraglich vereinbarten, sondern auch gerichtlich festgesetzten Gesamtverträgen zukommen (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 84/11, GRUR 2013, 1220 Rn. 20 = WRP 2013, 1627 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet). 2. Wird bei der gerichtlichen Festsetzung der Gerätevergütung einem Gesamtvertrag eine indizielle Wirkung für die Angemessenheit der Gerätevergütung entnommen, so stellt die Nichtgewährung des im Gesamtvertrag vorgesehenen Gesamtvertragsnachlasses eine mit Art. 20 EU-Grundrechtecharta und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbare sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.