BGH · 4. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 03.03.2021 – 4 StR 338/20

4 StR 338/20 · 03.03.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zum Gewahrsam des Bankkunden am Bargeld im Ausgabefach eines Geldautomaten, wenn er den Auszahlungsvorgang durch Einführen seiner Karte und Eingabe der zugehörigen PIN-Nummer ausgelöst hat.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 242 StGB

Prüfungsschemata dazu

Diebstahl (§ 242 StGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

GewahrsamWegnahmeZueignung (Zueignungsabsicht)Drittzueignung (§§ 242, 246 StGB)Geringwertige Sache
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