Abschnitt 8 — Einzelne Schuldverhältnisse · Titel 27 — Unerlaubte Handlungen
§ 839 BGB – Haftung bei Amtspflichtverletzung
Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.
(2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.
(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.
§ 839 BGB in der Klausur
Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.
Prüfungsschemata
Klausuren, in denen § 839 BGB drankommt
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Rechtsprechung zu § 839 BGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.
BGH, Urteil v. 11.06.2026 – III ZR 179/25Fehlgeschlagene Aufwendungen 1. Stehen begünstigende Maßnahmen in Rede, ist bei der Bestimmung der objektiven Reichweite des dem Betroffenen durch das…BGH, Urteil v. 12.03.2026 – III ZR 182/25Beurkundung einer Regelung zum Vorkaufsrecht in einem Grundstückskaufvertrag 1. Der Notar verletzt die ihm gemäß § 17 Abs. 1 BeurkG obliegenden Amtspf…BGH, Urteil v. 09.10.2025 – III ZR 180/24Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, Passivlegitimation Bis zum 7. April 2023 handelten die in der jeweiligen Fassung der Verordnung zum An…BGH, Urteil v. 14.08.2025 – III ZR 125/24Hat ein anderer als der Grundstückseigentümer einen abgelehnten Bauantrag gestellt, ist der Eigentümer geschützter "Dritter" im Sinne des § 839 Abs. 1…BGH, Urteil v. 15.05.2025 – III ZR 417/23Bei einer schuldhaft groben Vernachlässigung von Amtspflichten in Bezug auf einen Rettungsdiensteinsatz durch den Disponenten einer Rettungsleitstelle…BGH, Beschluss v. 24.04.2025 – III ZR 18/24Ein Notar hat sicherzustellen, dass eine Auflassungsvormerkung nicht vor nachrangigen, nicht übernommenen Belastungen gelöscht wird.…BGH, Urteil v. 13.02.2025 – III ZR 63/24Darlegungs- und Beweislast im Amtshaftungsprozess; Anspruch aus Aufopferung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 1. Im Amtshaftungspro…BGH, Urteil v. 11.02.2025 – VI ZR 365/22Zum Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO bei der Verwaltung von Personalakten durch hierzu nicht befugte Dritte.…