Schwerpunkt · 388 Normen

AktG

Aktiengesetz

67 Normen sind mit Schemata, Definitionen, Streitständen oder Klausuren verknüpft und haben eine eigene Seite.

  1. § 1 AktGWesen der Aktiengesellschaft1 Inhalt

    (1) Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen. ( …

  2. § 2 AktGGründerzahl

    An der Feststellung des Gesellschaftsvertrags (der Satzung) müssen sich eine oder mehrere Personen beteiligen, welche die Aktien gegen Einlagen übernehmen.

  3. § 3 AktGFormkaufmann. Börsennotierung

    (1) Die Aktiengesellschaft gilt als Handelsgesellschaft, auch wenn der Gegenstand des Unternehmens nicht im Betrieb eines Handelsgewerbes besteht. (2) Börsennotiert im Sinne dieses …

  4. § 4 AktGFirma

    Die Firma der Aktiengesellschaft muß, auch wenn sie nach § 22 des Handelsgesetzbuchs oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften fortgeführt wird, die Bezeichnung "Aktiengesellscha …

  5. § 5 AktGSitz

    Sitz der Gesellschaft ist der Ort im Inland, den die Satzung bestimmt.

  6. § 6 AktGGrundkapital

    Das Grundkapital muß auf einen Nennbetrag in Euro lauten.

  7. § 7 AktGMindestnennbetrag des Grundkapitals

    Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals ist fünfzigtausend Euro.

  8. § 8 AktGForm und Mindestbeträge der Aktien

    (1) Die Aktien können entweder als Nennbetragsaktien oder als Stückaktien begründet werden. (2) Nennbetragsaktien müssen auf mindestens einen Euro lauten. Aktien über einen geringe …

  9. § 9 AktGAusgabebetrag der Aktien

    (1) Für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals dürfen Aktien nicht ausgegeben werden (geri …

  10. § 10 AktGAktien und Zwischenscheine

    (1) Die Aktien lauten auf Namen. Sie können auf den Inhaber lauten, wenn 1 die Gesellschaft börsennotiert ist oder 2 der Anspruch auf Einzelverbriefung ausgeschlossen ist und die S …

  11. § 11 AktGAktien besonderer Gattung

    Die Aktien können verschiedene Rechte gewähren, namentlich bei der Verteilung des Gewinns und des Gesellschaftsvermögens. Aktien mit gleichen Rechten bilden eine Gattung.

  12. § 12 AktGStimmrecht

    Jede Aktie gewährt das Stimmrecht. Nach den Vorschriften dieses Gesetzes können Mehrstimmrechtsaktien sowie Vorzugsaktien als Aktien ohne Stimmrecht ausgegeben werden.

  13. § 13 AktGUnterzeichnung der Aktien

    Zur Unterzeichnung von Aktien und Zwischenscheinen genügt eine vervielfältigte Unterschrift. Die Gültigkeit der Unterzeichnung kann von der Beachtung einer besonderen Form abhängig …

  14. § 14 AktGZuständigkeit

    Gericht im Sinne dieses Gesetzes ist, wenn nichts anderes bestimmt ist, das Gericht des Sitzes der Gesellschaft.

  15. § 15 AktGVerbundene Unternehmen1 Entscheidung

    Verbundene Unternehmen sind rechtlich selbständige Unternehmen, die im Verhältnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen (§ 16), …

  16. § 16 AktGIn Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen1 Entscheidung

    (1) Gehört die Mehrheit der Anteile eines rechtlich selbständigen Unternehmens einem anderen Unternehmen oder steht einem anderen Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte zu (Mehrh …

  17. § 17 AktGAbhängige und herrschende Unternehmen1 Entscheidung

    (1) Abhängige Unternehmen sind rechtlich selbständige Unternehmen, auf die ein anderes Unternehmen (herrschendes Unternehmen) unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einflu …

  18. § 18 AktGKonzern und Konzernunternehmen1 Entscheidung

    (1) Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefaßt, so bilden sie einen Konzern; die …

  19. § 19 AktGWechselseitig beteiligte Unternehmen

    (1) Wechselseitig beteiligte Unternehmen sind Unternehmen mit Sitz im Inland in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, die dadurch verbunden sind, daß jedem Unternehmen mehr als …

  20. § 20 AktGMitteilungspflichten3 Entscheidungen

    (1) Sobald einem Unternehmen mehr als der vierte Teil der Aktien einer Aktiengesellschaft mit Sitz im Inland gehört, hat es dies der Gesellschaft unverzüglich in Textform mitzuteil …

  21. § 21 AktGMitteilungspflichten der Gesellschaft

    (1) Sobald der Gesellschaft mehr als der vierte Teil der Anteile einer anderen Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland gehört, hat sie dies dem Unternehmen, an dem die Beteiligung b …

  22. § 22 AktGNachweis mitgeteilter Beteiligungen

    Ein Unternehmen, dem eine Mitteilung nach § 20 Abs. 1, 3 oder 4, § 21 Abs. 1 oder 2 gemacht worden ist, kann jederzeit verlangen, daß ihm das Bestehen der Beteiligung nachgewiesen …

  23. § 23 AktGFeststellung der Satzung

    (1) Die Satzung muß durch notarielle Beurkundung festgestellt werden. Bevollmächtigte bedürfen einer notariell beglaubigten Vollmacht. (2) In der Urkunde sind anzugeben 1 die Gründ …

  24. § 24 AktG(weggefallen)
  25. § 25 AktGBekanntmachungen der Gesellschaft

    Bestimmt das Gesetz oder die Satzung, daß eine Bekanntmachung der Gesellschaft durch die Gesellschaftsblätter erfolgen soll, so ist sie in den Bundesanzeiger einzurücken.

  26. § 26 AktGSondervorteile. Gründungsaufwand

    (1) Jeder einem einzelnen Aktionär oder einem Dritten eingeräumte besondere Vorteil muß in der Satzung unter Bezeichnung des Berechtigten festgesetzt werden. (2) Der Gesamtaufwand, …

  27. § 27 AktGSacheinlagen, Sachübernahmen; Rückzahlung von Einlagen

    (1) Sollen Aktionäre Einlagen machen, die nicht durch Einzahlung des Ausgabebetrags der Aktien zu leisten sind (Sacheinlagen), oder soll die Gesellschaft vorhandene oder herzustell …

  28. § 28 AktGGründer

    Die Aktionäre, die die Satzung festgestellt haben, sind die Gründer der Gesellschaft.

  29. § 29 AktGErrichtung der Gesellschaft

    Mit der Übernahme aller Aktien durch die Gründer ist die Gesellschaft errichtet.

  30. § 30 AktGBestellung des Aufsichtsrats, des Vorstands und des Abschlußprüfers

    (1) Die Gründer haben den ersten Aufsichtsrat der Gesellschaft und den Abschlußprüfer für das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr zu bestellen. Die Bestellung bedarf notarieller Be …

  31. § 31 AktGBestellung des Aufsichtsrats bei Sachgründung

    (1) Ist in der Satzung als Gegenstand einer Sacheinlage oder Sachübernahme die Einbringung oder Übernahme eines Unternehmens oder eines Teils eines Unternehmens festgesetzt worden, …

  32. § 32 AktGGründungsbericht

    (1) Die Gründer haben einen schriftlichen Bericht über den Hergang der Gründung zu erstatten (Gründungsbericht). (2) Im Gründungsbericht sind die wesentlichen Umstände darzulegen, …

  33. § 33 AktGGründungsprüfung. Allgemeines

    (1) Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats haben den Hergang der Gründung zu prüfen. (2) Außerdem hat eine Prüfung durch einen oder mehrere Prüfer (Gründungsprüfer) sta …

  34. § 33a AktGSachgründung ohne externe Gründungsprüfung

    (1) Von einer Prüfung durch Gründungsprüfer kann bei einer Gründung mit Sacheinlagen oder Sachübernahmen (§ 33 Abs. 2 Nr. 4) abgesehen werden, soweit eingebracht werden sollen: 1 ü …

  35. § 34 AktGUmfang der Gründungsprüfung

    (1) Die Prüfung durch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Prüfung durch die Gründungsprüfer haben sich namentlich darauf zu erstrecken, 1 ob die Angaben de …

  36. § 35 AktGMeinungsverschiedenheiten zwischen Gründern und Gründungsprüfern. Vergütung und Auslagen der Gründungsprüfer

    (1) Die Gründungsprüfer können von den Gründern alle Aufklärungen und Nachweise verlangen, die für eine sorgfältige Prüfung notwendig sind. (2) Bei Meinungsverschiedenheiten zwisch …

  37. § 36 AktGAnmeldung der Gesellschaft

    (1) Die Gesellschaft ist bei dem Gericht von allen Gründern und Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. (2) Die Anmeldung …

  38. § 36a AktGLeistung der Einlagen

    (1) Bei Bareinlagen muß der eingeforderte Betrag (§ 36 Abs. 2) mindestens ein Viertel des geringsten Ausgabebetrags und bei Ausgabe der Aktien für einen höheren als diesen auch den …

  39. § 37 AktGInhalt der Anmeldung

    (1) In der Anmeldung ist zu erklären, daß die Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 und des § 36a erfüllt sind; dabei sind der Betrag, zu dem die Aktien ausgegeben werden, und der darauf …

  40. § 37a AktGAnmeldung bei Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung

    (1) Wird nach § 33a von einer externen Gründungsprüfung abgesehen, ist dies in der Anmeldung zu erklären. Der Gegenstand jeder Sacheinlage oder Sachübernahme ist zu beschreiben. Di …

  41. § 38 AktGPrüfung durch das Gericht

    (1) Das Gericht hat zu prüfen, ob die Gesellschaft ordnungsgemäß errichtet und angemeldet ist. Ist dies nicht der Fall, so hat es die Eintragung abzulehnen. (2) Das Gericht kann di …

  42. § 39 AktGInhalt der Eintragung

    (1) Bei der Eintragung der Gesellschaft sind die Firma und der Sitz der Gesellschaft, eine inländische Geschäftsanschrift, der Gegenstand des Unternehmens, die Höhe des Grundkapita …

  43. § 40 AktG(weggefallen)

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  44. § 41 AktGHandeln im Namen der Gesellschaft vor der Eintragung. Verbotene Aktienausgabe

    (1) Vor der Eintragung in das Handelsregister besteht die Aktiengesellschaft als solche nicht. Wer vor der Eintragung der Gesellschaft in ihrem Namen handelt, haftet persönlich; ha …

  45. § 42 AktGEinpersonen-Gesellschaft

    Gehören alle Aktien allein oder neben der Gesellschaft einem Aktionär, ist unverzüglich eine entsprechende Mitteilung unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des a …

  46. § 45 AktGSitzverlegung

    (1) Wird der Sitz der Gesellschaft im Inland verlegt, so ist die Verlegung beim Gericht des bisherigen Sitzes anzumelden. (2) Wird der Sitz aus dem Bezirk des Gerichts des bisherig …

  47. § 46 AktGVerantwortlichkeit der Gründer

    (1) Die Gründer sind der Gesellschaft als Gesamtschuldner verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, die zum Zwecke der Gründung der Gesellschaft über Über …

  48. § 47 AktGVerantwortlichkeit anderer Personen neben den Gründern

    Neben den Gründern und den Personen, für deren Rechnung die Gründer Aktien übernommen haben, ist als Gesamtschuldner der Gesellschaft zum Schadenersatz verpflichtet, 1 wer bei Empf …

  49. § 48 AktGVerantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats

    Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, die bei der Gründung ihre Pflichten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner …

  50. § 49 AktGVerantwortlichkeit der Gründungsprüfer

    § 323 Abs. 1 bis 4 des Handelsgesetzbuchs über die Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers gilt sinngemäß.

  51. § 50 AktGVerzicht und Vergleich

    Die Gesellschaft kann auf Ersatzansprüche gegen die Gründer, die neben diesen haftenden Personen und gegen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats (§§ 46 bis 48) erst dr …

  52. § 51 AktGVerjährung der Ersatzansprüche

    Ersatzansprüche der Gesellschaft nach den §§ 46 bis 48 verjähren in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister oder, wenn die zu …

  53. § 52 AktGNachgründung

    (1) Verträge der Gesellschaft mit Gründern oder mit mehr als 10 vom Hundert des Grundkapitals an der Gesellschaft beteiligten Aktionären, nach denen sie vorhandene oder herzustelle …

  54. § 53 AktGErsatzansprüche bei der Nachgründung

    Für die Nachgründung gelten die §§ 46, 47, 49 bis 51 über die Ersatzansprüche der Gesellschaft sinngemäß. An die Stelle der Gründer treten die Mitglieder des Vorstands und des Aufs …

  55. § 53a AktGGleichbehandlung der Aktionäre

    Aktionäre sind unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln.

  56. § 54 AktGHauptverpflichtung der Aktionäre

    (1) Die Verpflichtung der Aktionäre zur Leistung der Einlagen wird durch den Ausgabebetrag der Aktien begrenzt. (2) Soweit nicht in der Satzung Sacheinlagen festgesetzt sind, haben …

  57. § 55 AktGNebenverpflichtungen der Aktionäre

    (1) Ist die Übertragung der Aktien an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden, so kann die Satzung Aktionären die Verpflichtung auferlegen, neben den Einlagen auf das Grundkapital …

  58. § 56 AktGKeine Zeichnung eigener Aktien. Aktienübernahme für Rechnung der Gesellschaft oder durch ein abhängiges oder in Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen

    (1) Die Gesellschaft darf keine eigenen Aktien zeichnen. (2) Ein abhängiges Unternehmen darf keine Aktien der herrschenden Gesellschaft, ein in Mehrheitsbesitz stehendes Unternehme …

  59. § 57 AktGKeine Rückgewähr, keine Verzinsung der Einlagen1 Inhalt1 Entscheidung

    (1) Den Aktionären dürfen die Einlagen nicht zurückgewährt werden. Als Rückgewähr gilt nicht die Zahlung des Erwerbspreises beim zulässigen Erwerb eigener Aktien. Satz 1 gilt nicht …

  60. § 58 AktGVerwendung des Jahresüberschusses1 Entscheidung

    (1) Die Satzung kann nur für den Fall, daß die Hauptversammlung den Jahresabschluß feststellt, bestimmen, daß Beträge aus dem Jahresüberschuß in andere Gewinnrücklagen einzustellen …

  61. § 59 AktGAbschlagszahlung auf den Bilanzgewinn

    (1) Die Satzung kann den Vorstand ermächtigen, nach Ablauf des Geschäftsjahrs auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn einen Abschlag an die Aktionäre zu zahlen. (2) Der Vorstand dar …

  62. § 60 AktGGewinnverteilung1 Entscheidung

    (1) Die Anteile der Aktionäre am Gewinn bestimmen sich nach ihren Anteilen am Grundkapital. (2) Sind die Einlagen auf das Grundkapital nicht auf alle Aktien in demselben Verhältnis …

  63. § 61 AktGVergütung von Nebenleistungen

    Für wiederkehrende Leistungen, zu denen Aktionäre nach der Satzung neben den Einlagen auf das Grundkapital verpflichtet sind, darf eine den Wert der Leistungen nicht übersteigende …

  64. § 62 AktGHaftung der Aktionäre beim Empfang verbotener Leistungen2 Entscheidungen

    (1) Die Aktionäre haben der Gesellschaft Leistungen, die sie entgegen den Vorschriften dieses Gesetzes von ihr empfangen haben, zurückzugewähren. Haben sie Beträge als Gewinnanteil …

  65. § 63 AktGFolgen nicht rechtzeitiger Einzahlung

    (1) Die Aktionäre haben die Einlagen nach Aufforderung durch den Vorstand einzuzahlen. Die Aufforderung ist, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt, in den Gesellschaftsblättern …

  66. § 64 AktGAusschluß säumiger Aktionäre

    (1) Aktionären, die den eingeforderten Betrag nicht rechtzeitig einzahlen, kann eine Nachfrist mit der Androhung gesetzt werden, daß sie nach Fristablauf ihrer Aktien und der gelei …

  67. § 65 AktGZahlungspflicht der Vormänner

    (1) Jeder im Aktienregister verzeichnete Vormann des ausgeschlossenen Aktionärs ist der Gesellschaft zur Zahlung des rückständigen Betrags verpflichtet, soweit dieser von seinen Na …

  68. § 66 AktGKeine Befreiung der Aktionäre von ihren Leistungspflichten

    (1) Die Aktionäre und ihre Vormänner können von ihren Leistungspflichten nach den §§ 54 und 65 nicht befreit werden. Gegen eine Forderung der Gesellschaft nach den §§ 54 und 65 ist …

  69. § 67 AktGEintragung im Aktienregister

    (1) Namensaktien sind unabhängig von einer Verbriefung unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und einer Anschrift sowie einer elektronischen Adresse des Aktionärs sowie …

  70. § 67a AktGÜbermittlung von Informationen über Unternehmensereignisse; Begriffsbestimmungen

    (1) Börsennotierte Gesellschaften haben Informationen über Unternehmensereignisse gemäß Absatz 6, die den Aktionären nicht direkt oder von anderer Seite mitgeteilt werden, zur Weit …

  71. § 67b AktGÜbermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Aktionäre

    (1) Der Letztintermediär hat dem Aktionär die nach § 67a Absatz 1 Satz 1 erhaltenen Informationen nach Artikel 2 Absatz 1 und 4, Artikel 9 Absatz 2 Unterabsatz 1 sowie Absatz 3 und …

  72. § 67c AktGÜbermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Gesellschaft; Nachweis des Anteilsbesitzes

    (1) Der Letztintermediär hat die vom Aktionär einer börsennotierten Gesellschaft erhaltenen Informationen über die Ausübung seiner Rechte als Aktionär entweder direkt an die Gesell …

  73. § 67d AktGInformationsanspruch der Gesellschaft gegenüber Intermediären

    (1) Die börsennotierte Gesellschaft kann von einem Intermediär, der Aktien der Gesellschaft verwahrt, Informationen über die Identität der Aktionäre und über den nächsten Intermedi …

  74. § 67e AktGVerarbeitung und Berichtigung personenbezogener Daten der Aktionäre

    (1) Gesellschaften und Intermediäre dürfen personenbezogene Daten der Aktionäre für die Zwecke der Identifikation, der Kommunikation mit den Aktionären, den Gesellschaften und den …

  75. § 67f AktGKosten; Verordnungsermächtigung

    (1) Vorbehaltlich der Regelungen in Satz 2 trägt die Gesellschaft die Kosten für die nach den §§ 67a bis 67d, auch in Verbindung mit § 125 Absatz 1, 2 und 5, und nach § 118 Absatz …

  76. § 68 AktGÜbertragung von Namensaktien. Vinkulierung

    (1) Namensaktien können auch durch Indossament übertragen werden. Für die Form des Indossaments, den Rechtsausweis des Inhabers und seine Verpflichtung zur Herausgabe gelten sinnge …

  77. § 69 AktGRechtsgemeinschaft an einer Aktie

    (1) Steht eine Aktie mehreren Berechtigten zu, so können sie die Rechte aus der Aktie nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben. (2) Für die Leistungen auf die Aktie haf …

  78. § 70 AktGBerechnung der Aktienbesitzzeit

    Ist die Ausübung von Rechten aus der Aktie davon abhängig, dass der Aktionär während eines bestimmten Zeitraums Inhaber der Aktie gewesen ist, so steht dem Eigentum ein Anspruch au …

  79. § 71 AktGErwerb eigener Aktien

    (1) Die Gesellschaft darf eigene Aktien nur erwerben, 1 wenn der Erwerb notwendig ist, um einen schweren, unmittelbar bevorstehenden Schaden von der Gesellschaft abzuwenden, 2 wenn …

  80. § 71a AktGUmgehungsgeschäfte

    (1) Ein Rechtsgeschäft, das die Gewährung eines Vorschusses oder eines Darlehens oder die Leistung einer Sicherheit durch die Gesellschaft an einen anderen zum Zweck des Erwerbs vo …

  81. § 71b AktGRechte aus eigenen Aktien

    Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu.

  82. § 71c AktGVeräußerung und Einziehung eigener Aktien

    (1) Hat die Gesellschaft eigene Aktien unter Verstoß gegen § 71 Abs. 1 oder 2 erworben, so müssen sie innerhalb eines Jahres nach ihrem Erwerb veräußert werden. (2) Entfallen auf d …

  83. § 71d AktGErwerb eigener Aktien durch Dritte

    Ein im eigenen Namen, jedoch für Rechnung der Gesellschaft handelnder Dritter darf Aktien der Gesellschaft nur erwerben oder besitzen, soweit dies der Gesellschaft nach § 71 Abs. 1 …

  84. § 71e AktGInpfandnahme eigener Aktien

    (1) Dem Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 und 2, § 71d steht es gleich, wenn eigene Aktien als Pfand genommen werden. Jedoch darf ein Kreditinstitut, ein Finanzdienstleistungs …

  85. § 72 AktGKraftloserklärung von Aktien im Aufgebotsverfahren

    (1) Ist eine Aktie oder ein Zwischenschein abhanden gekommen oder vernichtet, so kann die Urkunde im Aufgebotsverfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in …

  86. § 73 AktGKraftloserklärung von Aktien durch die Gesellschaft

    (1) Ist der Inhalt von Aktienurkunden durch eine Veränderung der rechtlichen Verhältnisse unrichtig geworden, so kann die Gesellschaft die Aktien, die trotz Aufforderung nicht zur …

  87. § 74 AktGNeue Urkunden an Stelle beschädigter oder verunstalteter Aktien oder Zwischenscheine

    Ist eine Aktie oder ein Zwischenschein so beschädigt oder verunstaltet, daß die Urkunde zum Umlauf nicht mehr geeignet ist, so kann der Berechtigte, wenn der wesentliche Inhalt und …

  88. § 75 AktGNeue Gewinnanteilscheine

    Neue Gewinnanteilscheine dürfen an den Inhaber des Erneuerungsscheins nicht ausgegeben werden, wenn der Besitzer der Aktie oder des Zwischenscheins der Ausgabe widerspricht; sie si …

  89. § 76 AktGLeitung der Aktiengesellschaft

    (1) Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten. (2) Der Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Bei Gesellschaften mit einem Grundkapi …

  90. § 77 AktGGeschäftsführung

    (1) Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so sind sämtliche Vorstandsmitglieder nur gemeinschaftlich zur Geschäftsführung befugt. Die Satzung oder die Geschäftsordnung des Vo …

  91. § 78 AktGVertretung1 Inhalt2 Entscheidungen

    (1) Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Hat eine Gesellschaft keinen Vorstand (Führungslosigkeit), wird die Gesellschaft für den Fall, dass ihr …

  92. § 79 AktG(weggefallen)

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  93. § 80 AktGAngaben auf Geschäftsbriefen

    (1) Auf allen Geschäftsbriefen gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen die Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht …

  94. § 81 AktGÄnderung des Vorstands und der Vertretungsbefugnis seiner Mitglieder

    (1) Jede Änderung des Vorstands oder der Vertretungsbefugnis eines Vorstandsmitglieds hat der Vorstand zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. (2) Der Anmeldung sind die …

  95. § 82 AktGBeschränkungen der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis

    (1) Die Vertretungsbefugnis des Vorstands kann nicht beschränkt werden. (2) Im Verhältnis der Vorstandsmitglieder zur Gesellschaft sind diese verpflichtet, die Beschränkungen einzu …

  96. § 83 AktGVorbereitung und Ausführung von Hauptversammlungsbeschlüssen

    (1) Der Vorstand ist auf Verlangen der Hauptversammlung verpflichtet, Maßnahmen, die in die Zuständigkeit der Hauptversammlung fallen, vorzubereiten. Das gleiche gilt für die Vorbe …

  97. § 84 AktGBestellung und Abberufung des Vorstands

    (1) Vorstandsmitglieder bestellt der Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zuläss …

  98. § 85 AktGBestellung durch das Gericht

    (1) Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, so hat in dringenden Fällen das Gericht auf Antrag eines Beteiligten das Mitglied zu bestellen. Gegen die Entscheidung ist die Besch …

  99. § 86 AktG

    (weggefallen)

  100. § 87 AktGGrundsätze für die Bezüge der Vorstandsmitglieder1 Entscheidung

    (1) Der Aufsichtsrat hat bei der Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds (Gehalt, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisi …

  101. § 87a AktGVergütungssystem börsennotierter Gesellschaften

    (1) Der Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft beschließt ein klares und verständliches System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder. Dieses Vergütungssystem enthält mindest …

  102. § 88 AktGWettbewerbsverbot

    (1) Die Vorstandsmitglieder dürfen ohne Einwilligung des Aufsichtsrats weder ein Handelsgewerbe betreiben noch im Geschäftszweig der Gesellschaft für eigene oder fremde Rechnung Ge …

  103. § 89 AktGKreditgewährung an Vorstandsmitglieder

    (1) Die Gesellschaft darf ihren Vorstandsmitgliedern Kredit nur auf Grund eines Beschlusses des Aufsichtsrats gewähren. Der Beschluß kann nur für bestimmte Kreditgeschäfte oder Art …

  104. § 90 AktGBerichte an den Aufsichtsrat1 Entscheidung

    (1) Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat zu berichten über 1 die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Inv …

  105. § 91 AktGOrganisation. Buchführung

    (1) Der Vorstand hat dafür zu sorgen, daß die erforderlichen Handelsbücher geführt werden. (2) Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem …

  106. § 92 AktGVorstandspflichten bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit

    (1) Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz oder ist bei pflichtmäßigem Ermessen anzunehmen, daß ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals bes …

  107. § 93 AktGSorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder1 Inhalt6 Entscheidungen

    (1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, …

  108. § 94 AktGStellvertreter von Vorstandsmitgliedern

    Die Vorschriften für die Vorstandsmitglieder gelten auch für ihre Stellvertreter.

  109. § 95 AktGZahl der Aufsichtsratsmitglieder

    Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Die Satzung kann eine bestimmte höhere Zahl festsetzen. Die Zahl muß durch drei teilbar sein, wenn dies zur Erfüllung mitbestimmungsr …

  110. § 96 AktGZusammensetzung des Aufsichtsrats

    (1) Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen bei Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt, aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer, bei Gesellschaf …

  111. § 97 AktGBekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

    (1) Ist der Vorstand der Ansicht, daß der Aufsichtsrat nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist, so hat er dies unverzüglich in den Gesellsc …

  112. § 98 AktGGerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

    (1) Ist streitig oder ungewiss, nach welchen gesetzlichen Vorschriften der Aufsichtsrat zusammenzusetzen ist, so entscheidet darüber auf Antrag ausschließlich das Landgericht, in d …

  113. § 99 AktGVerfahren

    (1) Auf das Verfahren ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden, soweit in den Absätzen 2 bis 5 nic …

  114. § 100 AktGPersönliche Voraussetzungen für Aufsichtsratsmitglieder

    (1) Mitglied des Aufsichtsrats kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Ein Betreuter, der bei der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten ganz oder te …

  115. § 101 AktGBestellung der Aufsichtsratsmitglieder

    (1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt, soweit sie nicht in den Aufsichtsrat zu entsenden oder als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer na …

  116. § 102 AktGAmtszeit der Aufsichtsratsmitglieder

    (1) Aufsichtsratsmitglieder können nicht für längere Zeit als bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem …

  117. § 103 AktGAbberufung der Aufsichtsratsmitglieder2 Entscheidungen

    (1) Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung ohne Bindung an einen Wahlvorschlag gewählt worden sind, können von ihr vor Ablauf der Amtszeit abberufen werden. Der Besc …

  118. § 104 AktGBestellung durch das Gericht1 Entscheidung

    (1) Gehört dem Aufsichtsrat die zur Beschlußfähigkeit nötige Zahl von Mitgliedern nicht an, so hat ihn das Gericht auf Antrag des Vorstands, eines Aufsichtsratsmitglieds oder eines …

  119. § 105 AktGUnvereinbarkeit der Zugehörigkeit zum Vorstand und zum Aufsichtsrat

    (1) Ein Aufsichtsratsmitglied kann nicht zugleich Vorstandsmitglied, dauernd Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern, Prokurist oder zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigter Hand …

  120. § 106 AktGBekanntmachung der Änderungen im Aufsichtsrat1 Entscheidung

    Der Vorstand hat bei jeder Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder unverzüglich eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats, aus welcher Name, Vorname, ausgeübter Beru …

  121. § 107 AktGInnere Ordnung des Aufsichtsrats

    (1) Der Aufsichtsrat hat nach näherer Bestimmung der Satzung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter zu wählen. Der Vorstand hat zum Handelsregister …

  122. § 108 AktGBeschlußfassung des Aufsichtsrats

    (1) Der Aufsichtsrat entscheidet durch Beschluß. (2) Die Beschlußfähigkeit des Aufsichtsrats kann, soweit sie nicht gesetzlich geregelt ist, durch die Satzung bestimmt werden. Ist …

  123. § 109 AktGTeilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse

    (1) An den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sollen Personen, die weder dem Aufsichtsrat noch dem Vorstand angehören, nicht teilnehmen. Sachverständige und Auskunft …

  124. § 110 AktGEinberufung des Aufsichtsrats

    (1) Jedes Aufsichtsratsmitglied oder der Vorstand kann unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen, daß der Vorsitzende des Aufsichtsrats unverzüglich den Aufsichtsrat einberu …

  125. § 111 AktGAufgaben und Rechte des Aufsichtsrats1 Entscheidung

    (1) Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen. (2) Der Aufsichtsrat kann die Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie die Vermögensgegenstände, namentlich die Gese …

  126. § 111a AktGGeschäfte mit nahestehenden Personen1 Inhalt

    (1) Geschäfte mit nahestehenden Personen sind Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen, 1 durch die ein Gegenstand oder ein anderer Vermögenswert entgeltlich oder unentgeltlich übertragen od …

  127. § 111b AktGZustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats bei Geschäften mit nahestehenden Personen

    (1) Ein Geschäft der börsennotierten Gesellschaft mit nahestehenden Personen, dessen wirtschaftlicher Wert allein oder zusammen mit den innerhalb des laufenden Geschäftsjahres vor …

  128. § 111c AktGVeröffentlichung von Geschäften mit nahestehenden Personen

    (1) Die börsennotierte Gesellschaft hat Angaben zu solchen Geschäften mit nahestehenden Personen, die gemäß § 111b Absatz 1 der Zustimmung bedürfen, unverzüglich gemäß Absatz 2 zu …

  129. § 112 AktGVertretung der Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern4 Entscheidungen

    Vorstandsmitgliedern gegenüber vertritt der Aufsichtsrat die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. § 78 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

  130. § 113 AktGVergütung der Aufsichtsratsmitglieder2 Entscheidungen

    (1) Den Aufsichtsratsmitgliedern kann für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt werden. Sie kann in der Satzung festgesetzt oder von der Hauptversammlung bewilligt werden. Sie soll …

  131. § 114 AktGVerträge mit Aufsichtsratsmitgliedern2 Entscheidungen

    (1) Verpflichtet sich ein Aufsichtsratsmitglied außerhalb seiner Tätigkeit im Aufsichtsrat durch einen Dienstvertrag, durch den ein Arbeitsverhältnis nicht begründet wird, oder dur …

  132. § 115 AktGKreditgewährung an Aufsichtsratsmitglieder1 Entscheidung

    (1) Die Gesellschaft darf ihren Aufsichtsratsmitgliedern Kredit nur mit Einwilligung des Aufsichtsrats gewähren. Eine herrschende Gesellschaft darf Kredite an Aufsichtsratsmitglied …

  133. § 116 AktGSorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder2 Entscheidungen

    Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder gelten § 93 mit Ausnahme des Absatzes 2 Satz 3 über die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vors …

  134. § 117 AktGSchadenersatzpflicht

    (1) Wer vorsätzlich unter Benutzung seines Einflusses auf die Gesellschaft ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats, einen Prokuristen oder einen Handlungsbevollmächtigten …

  135. § 118 AktGAllgemeines

    (1) Die Aktionäre üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft in der Hauptversammlung aus, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Die Satzung kann vorsehen oder de …

  136. § 118a AktGVirtuelle Hauptversammlung

    (1) Die Satzung kann vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen, vorzusehen, dass die Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Haupt …

  137. § 119 AktGRechte der Hauptversammlung

    (1) Die Hauptversammlung beschließt in den im Gesetz und in der Satzung ausdrücklich bestimmten Fällen, namentlich über 1 die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats, soweit si …

  138. § 120 AktGEntlastung

    (1) Die Hauptversammlung beschließt alljährlich in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahrs über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und über die Entlastung der Mitgliede …

  139. § 120a AktGVotum zum Vergütungssystem und zum Vergütungsbericht

    (1) Die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft beschließt über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wes …

  140. § 121 AktGAllgemeines2 Entscheidungen

    (1) Die Hauptversammlung ist in den durch Gesetz oder Satzung bestimmten Fällen sowie dann einzuberufen, wenn das Wohl der Gesellschaft es fordert. (2) Die Hauptversammlung wird du …

  141. § 122 AktGEinberufung auf Verlangen einer Minderheit1 Entscheidung

    (1) Die Hauptversammlung ist einzuberufen, wenn Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwe …

  142. § 123 AktGFrist, Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis2 Entscheidungen

    (1) Die Hauptversammlung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tage der Versammlung einzuberufen. Der Tag der Einberufung ist nicht mitzurechnen. (2) Die Satzung kann die Teilnahme a …

  143. § 124 AktGBekanntmachung von Ergänzungsverlangen; Vorschläge zur Beschlussfassung3 Entscheidungen

    (1) Hat die Minderheit nach § 122 Abs. 2 verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden, so sind diese entweder bereits mit der Einberufung oder andernfalls unverzü …

  144. § 124a AktGVeröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

    Bei börsennotierten Gesellschaften müssen alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich sein: 1 der Inhalt der Einberufung; 2 …

  145. § 125 AktGMitteilungen für die Aktionäre und an Aufsichtsratsmitglieder

    (1) Der Vorstand einer Gesellschaft, die nicht ausschließlich Namensaktien ausgegeben hat, hat die Einberufung der Hauptversammlung mindestens 21 Tage vor derselben wie folgt mitzu …

  146. § 126 AktGAnträge von Aktionären

    (1) Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung sind den in § 125 Abs. 1 bis 3 genannten Berechti …

  147. § 127 AktGWahlvorschläge von Aktionären

    Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlußprüfern gilt § 126 sinngemäß. Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Der Vors …

  148. § 127a AktGAktionärsforum

    (1) Aktionäre oder Aktionärsvereinigungen können im Aktionärsforum des Bundesanzeigers andere Aktionäre auffordern, gemeinsam oder in Vertretung einen Antrag oder ein Verlangen nac …

  149. § 128 AktG(weggefallen)
  150. § 129 AktGGeschäftsordnung; Verzeichnis der Teilnehmer; Nachweis der Stimmzählung

    (1) Die Hauptversammlung kann sich mit einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt, eine Geschäftsordnung mit Regeln fü …

  151. § 130 AktGNiederschrift

    (1) Jeder Beschluß der Hauptversammlung ist durch eine über die Verhandlung notariell aufgenommene Niederschrift zu beurkunden. Gleiches gilt für jedes Verlangen einer Minderheit n …

  152. § 130a AktGStellungnahme- und Rederecht bei virtuellen Hauptversammlungen

    (1) Im Fall der virtuellen Hauptversammlung haben die Aktionäre das Recht, vor der Versammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikat …

  153. § 131 AktGAuskunftsrecht des Aktionärs1 Entscheidung

    (1) Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegens …

  154. § 132 AktGGerichtliche Entscheidung über das Auskunftsrecht

    (1) Ob der Vorstand die Auskunft zu geben hat, entscheidet auf Antrag ausschließlich das Landgericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat. (2) Antragsberechtigt ist je …

  155. § 133 AktGGrundsatz der einfachen Stimmenmehrheit

    (1) Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Stimmenmehrheit), soweit nicht Gesetz oder Satzung eine größere Mehrheit oder weiter …

  156. § 134 AktGStimmrecht

    (1) Das Stimmrecht wird nach Aktiennennbeträgen, bei Stückaktien nach deren Zahl ausgeübt. Für den Fall, daß einem Aktionär mehrere Aktien gehören, kann bei einer nichtbörsennotier …

  157. § 134a AktGBegriffsbestimmungen; Anwendungsbereich

    (1) Im Sinne der §§ 134b bis 135 ist 1 institutioneller Anleger: a) ein Unternehmen mit Erlaubnis zum Betrieb der Lebensversicherung im Sinne des § 8 Absatz 1 in Verbindung mit Anl …

  158. § 134b AktGMitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht, Abstimmungsverhalten

    (1) Institutionelle Anleger und Vermögensverwalter haben eine Politik, in der sie ihre Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften beschreiben (Mitwirkungspolitik), und in der insbes …

  159. § 134c AktGOffenlegungspflichten von institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern

    (1) Institutionelle Anleger haben offenzulegen, inwieweit die Hauptelemente ihrer Anlagestrategie dem Profil und der Laufzeit ihrer Verbindlichkeiten entsprechen und wie sie zur mi …

  160. § 134d AktGOffenlegungspflichten der Stimmrechtsberater

    (1) Stimmrechtsberater haben jährlich zu erklären, dass sie den Vorgaben eines näher bezeichneten Verhaltenskodex entsprochen haben und entsprechen oder welche Vorgaben des Verhalt …

  161. § 135 AktGAusübung des Stimmrechts durch Intermediäre und geschäftsmäßig Handelnde

    (1) Ein Intermediär darf das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören und als deren Inhaber er nicht im Aktienregister eingetragen ist, nur ausüben, wenn er bevollmächtigt ist. …

  162. § 135a AktGMehrstimmrechtsaktien

    (1) Die Satzung kann Namensaktien mit Mehrstimmrechten vorsehen. Die Mehrstimmrechte dürfen höchstens das Zehnfache des Stimmrechts nach § 134 Absatz 1 Satz 1 betragen. Ein Beschlu …

  163. § 136 AktGAusschluß des Stimmrechts1 Entscheidung

    (1) Niemand kann für sich oder für einen anderen das Stimmrecht ausüben, wenn darüber Beschluß gefaßt wird, ob er zu entlasten oder von einer Verbindlichkeit zu befreien ist oder o …

  164. § 137 AktGAbstimmung über Wahlvorschläge von Aktionären

    Hat ein Aktionär einen Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nach § 127 gemacht und beantragt er in der Hauptversammlung die Wahl des von ihm Vorgeschlagenen, so ist über …

  165. § 138 AktGGesonderte Versammlung. Gesonderte Abstimmung

    In diesem Gesetz oder in der Satzung vorgeschriebene Sonderbeschlüsse gewisser Aktionäre sind entweder in einer gesonderten Versammlung dieser Aktionäre oder in einer gesonderten A …

  166. § 139 AktGWesen1 Inhalt

    (1) Für Aktien, die mit einem Vorzug bei der Verteilung des Gewinns ausgestattet sind, kann das Stimmrecht ausgeschlossen werden (Vorzugsaktien ohne Stimmrecht). Der Vorzug kann in …

  167. § 140 AktGRechte der Vorzugsaktionäre

    (1) Die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gewähren mit Ausnahme des Stimmrechts die jedem Aktionär aus der Aktie zustehenden Rechte. (2) Ist der Vorzug nachzuzahlen und wird der Vorzug …

  168. § 141 AktGAufhebung oder Beschränkung des Vorzugs1 Entscheidung

    (1) Ein Beschluß, durch den der Vorzug aufgehoben oder beschränkt wird, bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Vorzugsaktionäre. (2) Ein Beschluß über die Ausgabe von Vorz …

  169. § 142 AktGBestellung der Sonderprüfer2 Entscheidungen

    (1) Zur Prüfung von Vorgängen bei der Gründung oder der Geschäftsführung, namentlich auch bei Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung, kann die Hauptversammlung mi …

  170. § 143 AktGAuswahl der Sonderprüfer

    (1) Als Sonderprüfer sollen, wenn der Gegenstand der Sonderprüfung keine anderen Kenntnisse fordert, nur bestellt werden 1 Personen, die in der Buchführung ausreichend vorgebildet …

  171. § 144 AktGVerantwortlichkeit der Sonderprüfer

    § 323 des Handelsgesetzbuchs über die Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers gilt sinngemäß.

  172. § 145 AktGRechte der Sonderprüfer. Prüfungsbericht

    (1) Der Vorstand hat den Sonderprüfern zu gestatten, die Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie die Vermögensgegenstände, namentlich die Gesellschaftskasse und die Bestände an …

  173. § 146 AktGKosten

    Bestellt das Gericht Sonderprüfer, so trägt die Gesellschaft die Gerichtskosten und die Kosten der Prüfung. Hat der Antragsteller die Bestellung durch vorsätzlich oder grob fahrläs …

  174. § 147 AktGGeltendmachung von Ersatzansprüchen4 Entscheidungen

    (1) Die Ersatzansprüche der Gesellschaft aus der Gründung gegen die nach den §§ 46 bis 48, 53 verpflichteten Personen oder aus der Geschäftsführung gegen die Mitglieder des Vorstan …

  175. § 148 AktGKlagezulassungsverfahren

    (1) Aktionäre, deren Anteile im Zeitpunkt der Antragstellung zusammen den einhundertsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 100 000 Euro erreichen, können die …

  176. § 149 AktGBekanntmachungen zur Haftungsklage

    (1) Nach rechtskräftiger Zulassung der Klage gemäß § 148 sind der Antrag auf Zulassung und die Verfahrensbeendigung von der börsennotierten Gesellschaft unverzüglich in den Gesells …

  177. § 150 AktGGesetzliche Rücklage. Kapitalrücklage

    (1) In der Bilanz des nach den §§ 242, 264 des Handelsgesetzbuchs aufzustellenden Jahresabschlusses ist eine gesetzliche Rücklage zu bilden. (2) In diese ist der zwanzigste Teil de …

  178. § 150a AktG(weggefallen)
  179. § 151 AktG(weggefallen)
  180. § 152 AktGVorschriften zur Bilanz

    (1) Das Grundkapital ist in der Bilanz als gezeichnetes Kapital auszuweisen. Dabei ist der auf jede Aktiengattung entfallende Betrag des Grundkapitals gesondert anzugeben. Bedingte …

  181. § 158 AktGVorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung1 Entscheidung

    (1) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Posten "Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag" in Fortführung der Numerierung um die folgenden Posten zu ergänzen: 1 Gewinnvortrag/Verlu …

  182. § 159 AktG

    -

  183. § 160 AktGVorschriften zum Anhang

    (1) In jedem Anhang sind auch Angaben zu machen über 1 den Bestand und den Zugang an Aktien, die ein Aktionär für Rechnung der Gesellschaft oder eines abhängigen oder eines im Mehr …

  184. § 161 AktGErklärung zum Corporate Governance Kodex

    (1) Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft erklären jährlich, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesan …

  185. § 162 AktGVergütungsbericht

    (1) Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft erstellen jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwär …

  186. § 170 AktGVorlage an den Aufsichtsrat

    (1) Der Vorstand hat den Jahresabschluß und den Lagebericht unverzüglich nach ihrer Aufstellung dem Aufsichtsrat vorzulegen. Satz 1 gilt entsprechend für einen Einzelabschluss nach …

  187. § 171 AktGPrüfung durch den Aufsichtsrat

    (1) Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluß, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen, bei Mutterunternehmen (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsges …

  188. § 172 AktGFeststellung durch Vorstand und Aufsichtsrat

    Billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluß, so ist dieser festgestellt, sofern nicht Vorstand und Aufsichtsrat beschließen, die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversamm …

  189. § 173 AktGFeststellung durch die Hauptversammlung

    (1) Haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen, oder hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluß nicht gebil …

  190. § 174 AktG

    (1) Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des Bilanzgewinns. Sie ist hierbei an den festgestellten Jahresabschluß gebunden. (2) In dem Beschluß ist die Verwendung des …

  191. § 175 AktGEinberufung

    (1) Unverzüglich nach Eingang des Berichts des Aufsichtsrats hat der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, eine …

  192. § 176 AktGVorlagen. Anwesenheit des Abschlußprüfers

    (1) Der Vorstand hat der Hauptversammlung die in § 175 Abs. 2 genannten Vorlagen sowie bei börsennotierten Gesellschaften einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach den §§ 289a …

  193. § 177 AktG

    -

  194. § 178 AktG

    -

  195. § 179 AktGBeschluß der Hauptversammlung

    (1) Jede Satzungsänderung bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, kann die Hauptversammlung dem Aufsichtsrat übert …

  196. § 179a AktGVerpflichtung zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens2 Entscheidungen

    (1) Ein Vertrag, durch den sich eine Aktiengesellschaft zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens verpflichtet, ohne daß die Übertragung unter die Vorschriften des Umwandlu …

  197. § 180 AktGZustimmung der betroffenen Aktionäre

    (1) Ein Beschluß, der Aktionären Nebenverpflichtungen auferlegt, bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung aller betroffenen Aktionäre. (2) Gleiches gilt für einen Beschluß, durc …

  198. § 181 AktGEintragung der Satzungsänderung

    (1) Der Vorstand hat die Satzungsänderung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Der Anmeldung ist der vollständige Wortlaut der Satzung beizufügen; er muß mit der Besch …

  199. § 182 AktGVoraussetzungen1 Inhalt

    (1) Eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen kann nur mit einer Mehrheit beschlossen werden, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals …

  200. § 183 AktGKapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen

    (1) Wird eine Sacheinlage (§ 27 Abs. 1 und 2) gemacht, so müssen ihr Gegenstand, die Person, von der die Gesellschaft den Gegenstand erwirbt, und der Nennbetrag, bei Stückaktien di …

  201. § 183a AktGKapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung

    (1) Von einer Prüfung der Sacheinlage (§ 183 Abs. 3) kann unter den Voraussetzungen des § 33a abgesehen werden. Wird hiervon Gebrauch gemacht, so gelten die folgenden Absätze. (2) …

  202. § 184 AktGAnmeldung des Beschlusses

    (1) Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats haben den Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. In der Anmeldung is …

  203. § 185 AktGZeichnung der neuen Aktien1 Inhalt

    (1) Die Zeichnung der neuen Aktien geschieht durch schriftliche Erklärung (Zeichnungsschein), aus der die Beteiligung nach der Zahl und bei Nennbetragsaktien dem Nennbetrag und, we …

  204. § 186 AktGBezugsrecht2 Entscheidungen

    (1) Jedem Aktionär muß auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt werden. Für die Ausübung des Bezugsrechts …

  205. § 187 AktGZusicherung von Rechten auf den Bezug neuer Aktien

    (1) Rechte auf den Bezug neuer Aktien können nur unter Vorbehalt des Bezugsrechts der Aktionäre zugesichert werden. (2) Zusicherungen vor dem Beschluß über die Erhöhung des Grundka …

  206. § 188 AktGAnmeldung und Eintragung der Durchführung

    (1) Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats haben die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. (2) Für die Anmeldung …

  207. § 189 AktGWirksamwerden der Kapitalerhöhung

    Mit der Eintragung der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals ist das Grundkapital erhöht.

  208. § 190 AktG(weggefallen)

    -

  209. § 191 AktGVerbotene Ausgabe von Aktien und Zwischenscheinen

    Vor der Eintragung der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals können die neuen Anteilsrechte nicht übertragen, neue Aktien und Zwischenscheine nicht ausgegeben werden. Die vor …

  210. § 192 AktGVoraussetzungen

    (1) Die Hauptversammlung kann eine Erhöhung des Grundkapitals beschließen, die nur so weit durchgeführt werden soll, wie von einem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch gemacht wird, …

  211. § 193 AktGErfordernisse des Beschlusses

    (1) Der Beschluß über die bedingte Kapitalerhöhung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt. Die Satzung kann …

  212. § 194 AktGBedingte Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen

    (1) Wird eine Sacheinlage gemacht, so müssen ihr Gegenstand, die Person, von der die Gesellschaft den Gegenstand erwirbt, und der Nennbetrag, bei Stückaktien die Zahl der bei der S …

  213. § 195 AktGAnmeldung des Beschlusses

    (1) Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats haben den Beschluß über die bedingte Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. § 184 Abs. 1 Satz 3 gi …

  214. § 196 AktG(weggefallen)

    -

  215. § 197 AktGVerbotene Aktienausgabe

    Vor der Eintragung des Beschlusses über die bedingte Kapitalerhöhung können die Bezugsaktien nicht ausgegeben werden. Ein Anspruch des Bezugsberechtigten entsteht vor diesem Zeitpu …

  216. § 198 AktGBezugserklärung

    (1) Das Bezugsrecht wird durch schriftliche Erklärung ausgeübt. Die Erklärung (Bezugserklärung) soll doppelt ausgestellt werden. Sie hat die Beteiligung nach der Zahl und bei Nennb …

  217. § 199 AktGAusgabe der Bezugsaktien

    (1) Der Vorstand darf die Bezugsaktien nur in Erfüllung des im Beschluß über die bedingte Kapitalerhöhung festgesetzten Zwecks und nicht vor der vollen Leistung des Gegenwerts ausg …

  218. § 200 AktGWirksamwerden der bedingten Kapitalerhöhung

    Mit der Ausgabe der Bezugsaktien ist das Grundkapital erhöht.

  219. § 201 AktGAnmeldung der Ausgabe von Bezugsaktien

    (1) Der Vorstand meldet ausgegebene Bezugsaktien zur Eintragung in das Handelsregister mindestens einmal jährlich bis spätestens zum Ende des auf den Ablauf des Geschäftsjahrs folg …

  220. § 202 AktGVoraussetzungen

    (1) Die Satzung kann den Vorstand für höchstens fünf Jahre nach Eintragung der Gesellschaft ermächtigen, das Grundkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag (genehmigtes Kapital) d …

  221. § 203 AktGAusgabe der neuen Aktien2 Entscheidungen

    (1) Für die Ausgabe der neuen Aktien gelten sinngemäß, soweit sich aus den folgenden Vorschriften nichts anderes ergibt, §§ 185 bis 191 über die Kapitalerhöhung gegen Einlagen. An …

  222. § 204 AktGBedingungen der Aktienausgabe

    (1) Über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand, soweit die Ermächtigung keine Bestimmungen enthält. Die Entscheidung des Vorsta …

  223. § 205 AktGAusgabe gegen Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen

    (1) Gegen Sacheinlagen dürfen Aktien nur ausgegeben werden, wenn die Ermächtigung es vorsieht. (2) Der Gegenstand der Sacheinlage, die Person, von der die Gesellschaft den Gegensta …

  224. § 206 AktGVerträge über Sacheinlagen vor Eintragung der Gesellschaft

    Sind vor Eintragung der Gesellschaft Verträge geschlossen worden, nach denen auf das genehmigte Kapital eine Sacheinlage zu leisten ist, so muß die Satzung die Festsetzungen enthal …

  225. § 207 AktGVoraussetzungen

    (1) Die Hauptversammlung kann eine Erhöhung des Grundkapitals durch Umwandlung der Kapitalrücklage und von Gewinnrücklagen in Grundkapital beschließen. (2) Für den Beschluß und für …

  226. § 208 AktGUmwandlungsfähigkeit von Kapital- und Gewinnrücklagen

    (1) Die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklagen, die in Grundkapital umgewandelt werden sollen, müssen in der letzten Jahresbilanz und, wenn dem Beschluß eine andere Bilanz zugrund …

  227. § 209 AktGZugrunde gelegte Bilanz

    (1) Dem Beschluß kann die letzte Jahresbilanz zugrunde gelegt werden, wenn die Jahresbilanz geprüft und die festgestellte Jahresbilanz mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk …

  228. § 210 AktGAnmeldung und Eintragung des Beschlusses

    (1) Der Anmeldung des Beschlusses zur Eintragung in das Handelsregister ist die der Kapitalerhöhung zugrunde gelegte Bilanz mit Bestätigungsvermerk, im Fall des § 209 Abs. 2 bis 6 …

  229. § 211 AktGWirksamwerden der Kapitalerhöhung

    (1) Mit der Eintragung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals ist das Grundkapital erhöht. (2) (weggefallen)

  230. § 212 AktGAus der Kapitalerhöhung Berechtigte

    Neue Aktien stehen den Aktionären im Verhältnis ihrer Anteile am bisherigen Grundkapital zu. Ein entgegenstehender Beschluß der Hauptversammlung ist nichtig.

  231. § 213 AktGTeilrechte

    (1) Führt die Kapitalerhöhung dazu, daß auf einen Anteil am bisherigen Grundkapital nur ein Teil einer neuen Aktie entfällt, so ist dieses Teilrecht selbständig veräußerlich und ve …

  232. § 214 AktGAufforderung an die Aktionäre

    (1) Nach der Eintragung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe neuer Aktien hat der Vorstand unverzüglich die Aktionäre aufzufordern, die neuen Aktien ab …

  233. § 215 AktGEigene Aktien. Teileingezahlte Aktien

    (1) Eigene Aktien nehmen an der Erhöhung des Grundkapitals teil. (2) Teileingezahlte Aktien nehmen entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital an der Erhöhung des Grundkapitals teil. …

  234. § 216 AktGWahrung der Rechte der Aktionäre und Dritter

    (1) Das Verhältnis der mit den Aktien verbundenen Rechte zueinander wird durch die Kapitalerhöhung nicht berührt. (2) Soweit sich einzelne Rechte teileingezahlter Aktien, insbesond …

  235. § 217 AktGBeginn der Gewinnbeteiligung

    (1) Neue Aktien nehmen, wenn nichts anderes bestimmt ist, am Gewinn des ganzen Geschäftsjahrs teil, in dem die Erhöhung des Grundkapitals beschlossen worden ist. (2) Im Beschluß üb …

  236. § 218 AktGBedingtes Kapital

    Bedingtes Kapital erhöht sich im gleichen Verhältnis wie das Grundkapital. Ist das bedingte Kapital zur Gewährung von Umtauschrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen b …

  237. § 219 AktGVerbotene Ausgabe von Aktien und Zwischenscheinen

    Vor der Eintragung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals in das Handelsregister dürfen neue Aktien und Zwischenscheine nicht ausgegeben werden.

  238. § 220 AktGWertansätze

    Als Anschaffungskosten der vor der Erhöhung des Grundkapitals erworbenen Aktien und der auf sie entfallenen neuen Aktien gelten die Beträge, die sich für die einzelnen Aktien ergeb …

  239. § 221 AktG1 Entscheidung

    (1) Schuldverschreibungen, bei denen den Gläubigern oder der Gesellschaft ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien eingeräumt wird (Wandelschuldverschreibungen), und Schuldverschr …

  240. § 222 AktGVoraussetzungen

    (1) Eine Herabsetzung des Grundkapitals kann nur mit einer Mehrheit beschlossen werden, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt. Di …

  241. § 223 AktGAnmeldung des Beschlusses

    Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats haben den Beschluß über die Herabsetzung des Grundkapitals zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

  242. § 224 AktGWirksamwerden der Kapitalherabsetzung

    Mit der Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals ist das Grundkapital herabgesetzt.

  243. § 225 AktGGläubigerschutz

    (1) Den Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses bekanntgemacht worden ist, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekann …

  244. § 226 AktGKraftloserklärung von Aktien

    (1) Sollen zur Durchführung der Herabsetzung des Grundkapitals Aktien durch Umtausch, Abstempelung oder durch ein ähnliches Verfahren zusammengelegt werden, so kann die Gesellschaf …

  245. § 227 AktGAnmeldung der Durchführung

    (1) Der Vorstand hat die Durchführung der Herabsetzung des Grundkapitals zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. (2) Anmeldung und Eintragung der Durchführung der Herabse …

  246. § 228 AktGHerabsetzung unter den Mindestnennbetrag

    (1) Das Grundkapital kann unter den in § 7 bestimmten Mindestnennbetrag herabgesetzt werden, wenn dieser durch eine Kapitalerhöhung wieder erreicht wird, die zugleich mit der Kapit …

  247. § 229 AktGVoraussetzungen

    (1) Eine Herabsetzung des Grundkapitals, die dazu dienen soll, Wertminderungen auszugleichen, sonstige Verluste zu decken oder Beträge in die Kapitalrücklage einzustellen, kann in …

  248. § 230 AktGVerbot von Zahlungen an die Aktionäre

    Die Beträge, die aus der Auflösung der Kapital- oder Gewinnrücklagen und aus der Kapitalherabsetzung gewonnen werden, dürfen nicht zu Zahlungen an die Aktionäre und nicht dazu verw …

  249. § 231 AktGBeschränkte Einstellung in die Kapitalrücklage und in die gesetzliche Rücklage

    Die Einstellung der Beträge, die aus der Auflösung von anderen Gewinnrücklagen gewonnen werden, in die gesetzliche Rücklage und der Beträge, die aus der Kapitalherabsetzung gewonne …

  250. § 232 AktGEinstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage bei zu hoch angenommenen Verlusten

    Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz für das Geschäftsjahr, in dem der Beschluß über die Kapitalherabsetzung gefaßt wurde, oder für eines der beiden folgenden Geschäftsjahr …

  251. § 233 AktGGewinnausschüttung. Gläubigerschutz

    (1) Gewinn darf nicht ausgeschüttet werden, bevor die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage zusammen zehn vom Hundert des Grundkapitals erreicht haben. Als Grundkapital gilt …

  252. § 234 AktGRückwirkung der Kapitalherabsetzung

    (1) Im Jahresabschluß für das letzte vor der Beschlußfassung über die Kapitalherabsetzung abgelaufene Geschäftsjahr können das gezeichnete Kapital sowie die Kapital- und Gewinnrück …

  253. § 235 AktGRückwirkung einer gleichzeitigen Kapitalerhöhung

    (1) Wird im Fall des § 234 zugleich mit der Kapitalherabsetzung eine Erhöhung des Grundkapitals beschlossen, so kann auch die Kapitalerhöhung in dem Jahresabschluß als vollzogen be …

  254. § 236 AktGOffenlegung

    Die Offenlegung des Jahresabschlusses nach § 325 des Handelsgesetzbuchs darf im Fall des § 234 erst nach Eintragung des Beschlusses über die Kapitalherabsetzung, im Fall des § 235 …

  255. § 237 AktGVoraussetzungen

    (1) Aktien können zwangsweise oder nach Erwerb durch die Gesellschaft eingezogen werden. Eine Zwangseinziehung ist nur zulässig, wenn sie in der ursprünglichen Satzung oder durch e …

  256. § 238 AktGWirksamwerden der Kapitalherabsetzung

    Mit der Eintragung des Beschlusses oder, wenn die Einziehung nachfolgt, mit der Einziehung ist das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Betrag herabgesetzt. …

  257. § 239 AktGAnmeldung der Durchführung

    (1) Der Vorstand hat die Durchführung der Herabsetzung des Grundkapitals zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine durch die Satzu …

  258. § 240 AktG

    Der aus der Kapitalherabsetzung gewonnene Betrag ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als "Ertrag aus der Kapitalherabsetzung" gesondert, und zwar hinter dem Posten "Entnahmen au …

  259. § 241 AktGNichtigkeitsgründe6 Entscheidungen

    Ein Beschluß der Hauptversammlung ist außer in den Fällen des § 192 Abs. 4, §§ 212, 217 Abs. 2, § 228 Abs. 2, § 234 Abs. 3 und § 235 Abs. 2 nur dann nichtig, wenn er 1 in einer Hau …

  260. § 242 AktGHeilung der Nichtigkeit

    (1) Die Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses, der entgegen § 130 Absatz 1 bis 2 Satz 1 und Absatz 4 nicht oder nicht gehörig beurkundet worden ist, kann nicht mehr gelten …

  261. § 243 AktGAnfechtungsgründe2 Inhalte4 Entscheidungen

    (1) Ein Beschluß der Hauptversammlung kann wegen Verletzung des Gesetzes oder der Satzung durch Klage angefochten werden. (2) Die Anfechtung kann auch darauf gestützt werden, daß e …

  262. § 244 AktGBestätigung anfechtbarer Hauptversammlungsbeschlüsse*.1 Entscheidung

    Die Anfechtung kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Hauptversammlung den anfechtbaren Beschluß durch einen neuen Beschluß bestätigt hat und dieser Beschluß innerhalb de …

  263. § 245 AktGAnfechtungsbefugnis2 Entscheidungen

    Zur Anfechtung ist befugt 1 jeder in der Hauptversammlung erschienene Aktionär, wenn er die Aktien schon vor der Bekanntmachung der Tagesordnung erworben hatte und gegen den Beschl …

  264. § 246 AktGAnfechtungsklage2 Inhalte1 Entscheidung

    (1) Die Klage muß innerhalb eines Monats nach der Beschlußfassung erhoben werden. (2) Die Klage ist gegen die Gesellschaft zu richten. Die Gesellschaft wird durch Vorstand und Aufs …

  265. § 246a AktGFreigabeverfahren

    (1) Wird gegen einen Hauptversammlungsbeschluss zur Änderung der Satzung nach § 118a Absatz 1 Satz 1, über eine Maßnahme der Kapitalbeschaffung, der Kapitalherabsetzung (§§ 182 bis …

  266. § 247 AktGStreitwert

    (1) Den Streitwert bestimmt das Prozeßgericht unter Berücksichtigung aller Umstände des einzelnen Falles, insbesondere der Bedeutung der Sache für die Parteien, nach billigem Ermes …

  267. § 248 AktGUrteilswirkung

    (1) Soweit der Beschluß durch rechtskräftiges Urteil für nichtig erklärt ist, wirkt das Urteil für und gegen alle Aktionäre sowie die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats …

  268. § 248a AktGBekanntmachungen zur Anfechtungsklage

    Wird der Anfechtungsprozess beendet, hat die börsennotierte Gesellschaft die Verfahrensbeendigung unverzüglich in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen. § 149 Abs. 2 und 3 is …

  269. § 249 AktGNichtigkeitsklage1 Inhalt2 Entscheidungen

    (1) Erhebt ein Aktionär, der Vorstand oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses gegen die Ges …

  270. § 250 AktGNichtigkeit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

    (1) Die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung ist außer im Falle des § 241 Nr. 1, 2 und 5 nur dann nichtig, wenn 1 der Aufsichtsrat unter Verstoß gegen § 96 …

  271. § 251 AktGAnfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

    (1) Die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung kann wegen Verletzung des Gesetzes oder der Satzung durch Klage angefochten werden. Ist die Hauptversammlung an …

  272. § 252 AktGUrteilswirkung

    (1) Erhebt ein Aktionär, der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats oder eine in § 250 Abs. 2 bezeichnete Organisation oder Vertretung der Arbeitnehmer gegen d …

  273. § 253 AktGNichtigkeit des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns

    (1) Der Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns ist außer in den Fällen des § 173 Abs. 3, des § 217 Abs. 2 und des § 241 nur dann nichtig, wenn die Feststellung des Jahresab …

  274. § 254 AktGAnfechtung des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns

    (1) Der Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns kann außer nach § 243 auch angefochten werden, wenn die Hauptversammlung aus dem Bilanzgewinn Beträge in Gewinnrücklagen eins …

  275. § 255 AktGAnfechtung der Kapitalerhöhung gegen Einlagen1 Inhalt

    (1) Der Beschluß über eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen kann nach § 243 angefochten werden, soweit sich aus den Absätzen 4 bis 7 nicht ein anderes ergibt. (2) Die Anfechtung kann …

  276. § 255a AktGGewährung zusätzlicher Aktien

    (1) Im Beschluss über die Kapitalerhöhung kann bestimmt werden, dass anstelle einer baren Ausgleichszahlung (§ 255 Absatz 4) zusätzliche Aktien der Gesellschaft gewährt werden. § 7 …

  277. § 255b AktGKapitalerhöhung zur Gewährung zusätzlicher Aktien

    (1) Die gemäß § 255a Absatz 1 sowie Absatz 2 Satz 1 zusätzlich zu gewährenden Aktien können nach Maßgabe dieses Absatzes und der Absätze 2 bis 4 durch eine weitere Kapitalerhöhung …

  278. § 256 AktGNichtigkeit3 Entscheidungen

    (1) Ein festgestellter Jahresabschluß ist außer in den Fällen des § 173 Abs. 3, § 234 Abs. 3 und § 235 Abs. 2 nichtig, wenn 1 er durch seinen Inhalt Vorschriften verletzt, die auss …

  279. § 257 AktGAnfechtung der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung1 Entscheidung

    (1) Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung kann nach § 243 angefochten werden. Die Anfechtung kann jedoch nicht darauf gestützt werden, daß der Inhalt de …

  280. § 258 AktGBestellung der Sonderprüfer

    (1) Besteht Anlaß für die Annahme, daß 1 in einem festgestellten Jahresabschluß bestimmte Posten nicht unwesentlich unterbewertet sind (§ 256 Abs. 5 Satz 3) oder 2 der Anhang die v …

  281. § 259 AktGPrüfungsbericht. Abschließende Feststellungen

    (1) Die Sonderprüfer haben über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten. Stellen die Sonderprüfer bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben fest, daß Posten überbewertet sind (§ 256 …

  282. § 260 AktGGerichtliche Entscheidung über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer

    (1) Gegen abschließende Feststellungen der Sonderprüfer nach § 259 Abs. 2 und 3 können die Gesellschaft oder Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapital …

  283. § 261 AktGEntscheidung über den Ertrag auf Grund höherer Bewertung

    (1) Haben die Sonderprüfer in ihrer abschließenden Feststellung erklärt, daß Posten unterbewertet sind, und ist gegen diese Feststellung nicht innerhalb der in § 260 Abs. 1 bestimm …

  284. § 261a AktGMitteilungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Das Gericht hat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Eingang eines Antrags auf Bestellung eines Sonderprüfers, jede rechtskräftige Entscheidung über die Bestellu …

  285. § 262 AktGAuflösungsgründe

    (1) Die Aktiengesellschaft wird aufgelöst 1 durch Ablauf der in der Satzung bestimmten Zeit; 2 durch Beschluß der Hauptversammlung; dieser bedarf einer Mehrheit, die mindestens dre …

  286. § 263 AktGAnmeldung und Eintragung der Auflösung

    Der Vorstand hat die Auflösung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Dies gilt nicht in den Fällen der Eröffnung und der Ablehnung der Eröffnung des In …

  287. § 264 AktGNotwendigkeit der Abwicklung

    (1) Nach der Auflösung der Gesellschaft findet die Abwicklung statt, wenn nicht über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. (2) Ist die Gesellsch …

  288. § 265 AktGAbwickler

    (1) Die Abwicklung besorgen die Vorstandsmitglieder als Abwickler. (2) Die Satzung oder ein Beschluß der Hauptversammlung kann andere Personen als Abwickler bestellen. Für die Ausw …

  289. § 266 AktGAnmeldung der Abwickler

    (1) Die ersten Abwickler sowie ihre Vertretungsbefugnis hat der Vorstand, jeden Wechsel der Abwickler und jede Änderung ihrer Vertretungsbefugnis haben die Abwickler zur Eintragung …

  290. § 267 AktGAufruf der Gläubiger

    Die Abwickler haben unter Hinweis auf die Auflösung der Gesellschaft die Gläubiger der Gesellschaft aufzufordern, ihre Ansprüche anzumelden. Die Aufforderung ist in den Gesellschaf …

  291. § 268 AktGPflichten der Abwickler

    (1) Die Abwickler haben die laufenden Geschäfte zu beenden, die Forderungen einzuziehen, das übrige Vermögen in Geld umzusetzen und die Gläubiger zu befriedigen. Soweit es die Abwi …

  292. § 269 AktGVertretung durch die Abwickler

    (1) Die Abwickler vertreten die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. (2) Sind mehrere Abwickler bestellt, so sind, wenn die Satzung oder die sonst zuständige Stelle nicht …

  293. § 270 AktGEröffnungsbilanz. Jahresabschluß und Lagebericht

    (1) Die Abwickler haben für den Beginn der Abwicklung eine Bilanz (Eröffnungsbilanz) und einen die Eröffnungsbilanz erläuternden Bericht sowie für den Schluß eines jeden Jahres ein …

  294. § 271 AktGVerteilung des Vermögens

    (1) Das nach der Berichtigung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen der Gesellschaft wird unter die Aktionäre verteilt. (2) Das Vermögen ist nach den Anteilen am Grundkapital …

  295. § 272 AktGGläubigerschutz1 Entscheidung

    (1) Das Vermögen darf nur verteilt werden, wenn ein Jahr seit dem Tag verstrichen ist, an dem der Aufruf der Gläubiger bekanntgemacht worden ist. (2) Meldet sich ein bekannter Gläu …

  296. § 273 AktGSchluß der Abwicklung

    (1) Ist die Abwicklung beendet und die Schlußrechnung gelegt, so haben die Abwickler den Schluß der Abwicklung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Gesellschaft is …

  297. § 274 AktGFortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft

    (1) Ist eine Aktiengesellschaft durch Zeitablauf oder durch Beschluß der Hauptversammlung aufgelöst worden, so kann die Hauptversammlung, solange noch nicht mit der Verteilung des …

  298. § 275 AktGKlage auf Nichtigerklärung

    (1) Enthält die Satzung keine Bestimmungen über die Höhe des Grundkapitals oder über den Gegenstand des Unternehmens oder sind die Bestimmungen der Satzung über den Gegenstand des …

  299. § 276 AktGHeilung von Mängeln

    Ein Mangel, der die Bestimmungen über den Gegenstand des Unternehmens betrifft, kann unter Beachtung der Bestimmungen des Gesetzes und der Satzung über Satzungsänderungen geheilt w …

  300. § 277 AktGWirkung der Eintragung der Nichtigkeit

    (1) Ist die Nichtigkeit einer Gesellschaft auf Grund rechtskräftigen Urteils oder einer Entscheidung des Registergerichts in das Handelsregister eingetragen, so findet die Abwicklu …

  301. § 278 AktGWesen der Kommanditgesellschaft auf Aktien1 Entscheidung

    (1) Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haft …

  302. § 279 AktGFirma

    (1) Die Firma der Kommanditgesellschaft auf Aktien muß, auch wenn sie nach § 22 des Handelsgesetzbuchs oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften fortgeführt wird, die Bezeichnung …

  303. § 280 AktGFeststellung der Satzung. Gründer

    (1) Die Satzung muß durch notarielle Beurkundung festgestellt werden. In der Urkunde sind bei Nennbetragsaktien der Nennbetrag, bei Stückaktien die Zahl, der Ausgabebetrag und, wen …

  304. § 281 AktGInhalt der Satzung

    (1) Die Satzung muß außer den Festsetzungen nach § 23 Abs. 3 und 4 den Namen, Vornamen und Wohnort jedes persönlich haftenden Gesellschafters enthalten. (2) Vermögenseinlagen der p …

  305. § 282 AktGEintragung der persönlich haftenden Gesellschafter

    Bei der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister sind statt der Vorstandsmitglieder die persönlich haftenden Gesellschafter anzugeben. Ferner ist einzutragen, welche Vert …

  306. § 283 AktGPersönlich haftende Gesellschafter

    Für die persönlich haftenden Gesellschafter gelten sinngemäß die für den Vorstand der Aktiengesellschaft geltenden Vorschriften über 1 die Anmeldungen, Einreichungen, Erklärungen u …

  307. § 284 AktGWettbewerbsverbot

    (1) Ein persönlich haftender Gesellschafter darf ohne ausdrückliche Einwilligung der übrigen persönlich haftenden Gesellschafter und des Aufsichtsrats weder im Geschäftszweig der G …

  308. § 285 AktGHauptversammlung

    (1) In der Hauptversammlung haben die persönlich haftenden Gesellschafter nur ein Stimmrecht für ihre Aktien. Sie können das Stimmrecht weder für sich noch für einen anderen ausübe …

  309. § 286 AktGJahresabschluß. Lagebericht

    (1) Die Hauptversammlung beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses. Der Beschluß bedarf der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafter. (2) In der Jahresbilanz …

  310. § 287 AktGAufsichtsrat

    (1) Die Beschlüsse der Kommanditaktionäre führt der Aufsichtsrat aus, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt. (2) In Rechtsstreitigkeiten, die die Gesamtheit der Kommanditaktionä …

  311. § 288 AktGEntnahmen der persönlich haftenden Gesellschafter. Kreditgewährung

    (1) Entfällt auf einen persönlich haftenden Gesellschafter ein Verlust, der seinen Kapitalanteil übersteigt, so darf er keinen Gewinn auf seinen Kapitalanteil entnehmen. Er darf fe …

  312. § 289 AktGAuflösung

    (1) Die Gründe für die Auflösung der Kommanditgesellschaft auf Aktien und das Ausscheiden eines von mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern aus der Gesellschaft richten sich, …

  313. § 290 AktGAbwicklung

    (1) Die Abwicklung besorgen alle persönlich haftenden Gesellschafter und eine oder mehrere von der Hauptversammlung gewählte Personen als Abwickler, wenn die Satzung nichts anderes …

  314. § 291 AktGBeherrschungsvertrag. Gewinnabführungsvertrag

    (1) Unternehmensverträge sind Verträge, durch die eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellt …

  315. § 292 AktGAndere Unternehmensverträge

    (1) Unternehmensverträge sind ferner Verträge, durch die eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien 1 sich verpflichtet, ihren Gewinn oder den Gewinn einzelner i …

  316. § 293 AktGZustimmung der Hauptversammlung1 Entscheidung

    (1) Ein Unternehmensvertrag wird nur mit Zustimmung der Hauptversammlung wirksam. Der Beschluß bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertre …

  317. § 293a AktGBericht über den Unternehmensvertrag

    (1) Der Vorstand jeder an einem Unternehmensvertrag beteiligten Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien hat, soweit die Zustimmung der Hauptversammlung nach § 293 …

  318. § 293b AktGPrüfung des Unternehmensvertrags

    (1) Der Unternehmensvertrag ist für jede vertragschließende Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien durch einen oder mehrere sachverständige Prüfer (Vertragsprüfer …

  319. § 293c AktGBestellung der Vertragsprüfer

    (1) Die Vertragsprüfer werden jeweils auf Antrag der Vorstände der vertragschließenden Gesellschaften vom Gericht ausgewählt und bestellt. Sie können auf gemeinsamen Antrag der Vor …

  320. § 293d AktGAuswahl, Stellung und Verantwortlichkeit der Vertragsprüfer

    (1) Für die Auswahl und das Auskunftsrecht der Vertragsprüfer gelten § 319 Abs. 1 bis 4, § 319b Abs. 1, § 320 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs entsprech …

  321. § 293e AktGPrüfungsbericht

    (1) Die Vertragsprüfer haben über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten. Der Prüfungsbericht ist mit einer Erklärung darüber abzuschließen, ob der vorgeschlagene Ausgle …

  322. § 293f AktGVorbereitung der Hauptversammlung

    (1) Von der Einberufung der Hauptversammlung an, die über die Zustimmung zu dem Unternehmensvertrag beschließen soll, sind in dem Geschäftsraum jeder der beteiligten Aktiengesellsc …

  323. § 293g AktGDurchführung der Hauptversammlung

    (1) In der Hauptversammlung sind die in § 293f Abs. 1 bezeichneten Unterlagen zugänglich zu machen. (2) Der Vorstand hat den Unternehmensvertrag zu Beginn der Verhandlung mündlich …

  324. § 294 AktGEintragung. Wirksamwerden1 Entscheidung

    (1) Der Vorstand der Gesellschaft hat das Bestehen und die Art des Unternehmensvertrages sowie den Namen des anderen Vertragsteils zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden; …

  325. § 295 AktGÄnderung

    (1) Ein Unternehmensvertrag kann nur mit Zustimmung der Hauptversammlung geändert werden. §§ 293 bis 294 gelten sinngemäß. (2) Die Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft …

  326. § 296 AktGAufhebung

    (1) Ein Unternehmensvertrag kann nur zum Ende des Geschäftsjahrs oder des sonst vertraglich bestimmten Abrechnungszeitraums aufgehoben werden. Eine rückwirkende Aufhebung ist unzul …

  327. § 297 AktGKündigung

    (1) Ein Unternehmensvertrag kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt namentlich vor, wenn der andere Vertragsteil …

  328. § 298 AktGAnmeldung und Eintragung

    Der Vorstand der Gesellschaft hat die Beendigung eines Unternehmensvertrags, den Grund und den Zeitpunkt der Beendigung unverzüglich zur Eintragung in das Handelsregister anzumelde …

  329. § 299 AktGAusschluß von Weisungen

    Auf Grund eines Unternehmensvertrags kann der Gesellschaft nicht die Weisung erteilt werden, den Vertrag zu ändern, aufrechtzuerhalten oder zu beendigen.

  330. § 300 AktGGesetzliche Rücklage

    In die gesetzliche Rücklage sind an Stelle des in § 150 Abs. 2 bestimmten Betrags einzustellen, 1 wenn ein Gewinnabführungsvertrag besteht, aus dem ohne die Gewinnabführung entsteh …

  331. § 301 AktGHöchstbetrag der Gewinnabführung1 Entscheidung

    Eine Gesellschaft kann, gleichgültig welche Vereinbarungen über die Berechnung des abzuführenden Gewinns getroffen worden sind, als ihren Gewinn höchstens den ohne die Gewinnabführ …

  332. § 302 AktGVerlustübernahme2 Entscheidungen

    (1) Besteht ein Beherrschungs- oder ein Gewinnabführungsvertrag, so hat der andere Vertragsteil jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, s …

  333. § 303 AktGGläubigerschutz

    (1) Endet ein Beherrschungs- oder ein Gewinnabführungsvertrag, so hat der andere Vertragsteil den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Ei …

  334. § 304 AktGAngemessener Ausgleich3 Entscheidungen

    (1) Ein Gewinnabführungsvertrag muß einen angemessenen Ausgleich für die außenstehenden Aktionäre durch eine auf die Anteile am Grundkapital bezogene wiederkehrende Geldleistung (A …

  335. § 305 AktGAbfindung4 Entscheidungen

    (1) Außer der Verpflichtung zum Ausgleich nach § 304 muß ein Beherrschungs- oder ein Gewinnabführungsvertrag die Verpflichtung des anderen Vertragsteils enthalten, auf Verlangen ei …

  336. § 306 AktG

    (weggefallen)

  337. § 307 AktGVertragsbeendigung zur Sicherung außenstehender Aktionäre

    Hat die Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlußfassung ihrer Hauptversammlung über einen Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag keinen außenstehenden Aktionär, so endet der Ver …

  338. § 308 AktGLeitungsmacht

    (1) Besteht ein Beherrschungsvertrag, so ist das herrschende Unternehmen berechtigt, dem Vorstand der Gesellschaft hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. …

  339. § 309 AktGVerantwortlichkeit der gesetzlichen Vertreter des herrschenden Unternehmens1 Entscheidung

    (1) Besteht ein Beherrschungsvertrag, so haben die gesetzlichen Vertreter (beim Einzelkaufmann der Inhaber) des herrschenden Unternehmens gegenüber der Gesellschaft bei der Erteilu …

  340. § 310 AktGVerantwortlichkeit der Verwaltungsmitglieder der Gesellschaft

    (1) Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft haften neben dem Ersatzpflichtigen nach § 309 als Gesamtschuldner, wenn sie unter Verletzung ihrer Pflichten …

  341. § 311 AktGSchranken des Einflusses1 Entscheidung

    (1) Besteht kein Beherrschungsvertrag, so darf ein herrschendes Unternehmen seinen Einfluß nicht dazu benutzen, eine abhängige Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Akt …

  342. § 312 AktGBericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

    (1) Besteht kein Beherrschungsvertrag, so hat der Vorstand einer abhängigen Gesellschaft in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahrs einen Bericht über die Beziehungen der Gesell …

  343. § 313 AktGPrüfung durch den Abschlußprüfer

    (1) Ist der Jahresabschluß durch einen Abschlußprüfer zu prüfen, so ist gleichzeitig mit dem Jahresabschluß und dem Lagebericht auch der Bericht über die Beziehungen zu verbundenen …

  344. § 314 AktGPrüfung durch den Aufsichtsrat

    (1) Der Vorstand hat den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen unverzüglich nach dessen Aufstellung dem Aufsichtsrat vorzulegen. Dieser Bericht und, wenn der Jahr …

  345. § 315 AktGSonderprüfung

    Auf Antrag eines Aktionärs hat das Gericht Sonderprüfer zur Prüfung der geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu dem herrschenden Unternehmen oder einem mit ihm verbundenen U …

  346. § 316 AktGKein Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bei Gewinnabführungsvertrag

    §§ 312 bis 315 gelten nicht, wenn zwischen der abhängigen Gesellschaft und dem herrschenden Unternehmen ein Gewinnabführungsvertrag besteht.

  347. § 317 AktGVerantwortlichkeit des herrschenden Unternehmens und seiner gesetzlichen Vertreter1 Entscheidung

    (1) Veranlaßt ein herrschendes Unternehmen eine abhängige Gesellschaft, mit der kein Beherrschungsvertrag besteht, ein für sie nachteiliges Rechtsgeschäft vorzunehmen oder zu ihrem …

  348. § 318 AktGVerantwortlichkeit der Verwaltungsmitglieder der Gesellschaft

    (1) Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft haften neben den nach § 317 Ersatzpflichtigen als Gesamtschuldner, wenn sie es unter Verletzung ihrer Pflichten unterlassen haben, …

  349. § 319 AktGEingliederung

    (1) Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann die Eingliederung der Gesellschaft in eine andere Aktiengesellschaft mit Sitz im Inland (Hauptgesellschaft) beschließen, wenn …

  350. § 320 AktGEingliederung durch Mehrheitsbeschluß

    (1) Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann die Eingliederung der Gesellschaft in eine andere Aktiengesellschaft mit Sitz im Inland auch dann beschließen, wenn sich Akti …

  351. § 320a AktGWirkungen der Eingliederung

    Mit der Eintragung der Eingliederung in das Handelsregister gehen alle Aktien, die sich nicht in der Hand der Hauptgesellschaft befinden, auf diese über. Sind über diese Aktien Akt …

  352. § 320b AktGAbfindung der ausgeschiedenen Aktionäre1 Entscheidung

    (1) Die ausgeschiedenen Aktionäre der eingegliederten Gesellschaft haben Anspruch auf angemessene Abfindung. Als Abfindung sind ihnen eigene Aktien der Hauptgesellschaft zu gewähre …

  353. § 321 AktGGläubigerschutz

    (1) Den Gläubigern der eingegliederten Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Eingliederung in das Handelsregister bekanntgemacht worden is …

  354. § 322 AktGHaftung der Hauptgesellschaft

    (1) Von der Eingliederung an haftet die Hauptgesellschaft für die vor diesem Zeitpunkt begründeten Verbindlichkeiten der eingegliederten Gesellschaft den Gläubigern dieser Gesellsc …

  355. § 323 AktGLeitungsmacht der Hauptgesellschaft und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder

    (1) Die Hauptgesellschaft ist berechtigt, dem Vorstand der eingegliederten Gesellschaft hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. § 308 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 …

  356. § 324 AktGGesetzliche Rücklage. Gewinnabführung. Verlustübernahme

    (1) Die gesetzlichen Vorschriften über die Bildung einer gesetzlichen Rücklage, über ihre Verwendung und über die Einstellung von Beträgen in die gesetzliche Rücklage sind auf eing …

  357. § 325 AktG

    -

  358. § 326 AktGAuskunftsrecht der Aktionäre der Hauptgesellschaft

    Jedem Aktionär der Hauptgesellschaft ist über Angelegenheiten der eingegliederten Gesellschaft ebenso Auskunft zu erteilen wie über Angelegenheiten der Hauptgesellschaft.

  359. § 327 AktGEnde der Eingliederung

    (1) Die Eingliederung endet 1 durch Beschluß der Hauptversammlung der eingegliederten Gesellschaft, 2 wenn die Hauptgesellschaft nicht mehr eine Aktiengesellschaft mit Sitz im Inla …

  360. § 327a AktGÜbertragung von Aktien gegen Barabfindung2 Entscheidungen

    (1) Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien kann auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von 95 vom Hun …

  361. § 327b AktGBarabfindung2 Entscheidungen

    (1) Der Hauptaktionär legt die Höhe der Barabfindung fest; sie muss die Verhältnisse der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung ihrer Hauptversammlung berücksichtigen. Der …

  362. § 327c AktGVorbereitung der Hauptversammlung

    (1) Die Bekanntmachung der Übertragung als Gegenstand der Tagesordnung hat folgende Angaben zu enthalten: 1 Firma und Sitz des Hauptaktionärs, bei natürlichen Personen Name und Adr …

  363. § 327d AktGDurchführung der Hauptversammlung

    In der Hauptversammlung sind die in § 327c Abs. 3 bezeichneten Unterlagen zugänglich zu machen. Der Vorstand kann dem Hauptaktionär Gelegenheit geben, den Entwurf des Übertragungsb …

  364. § 327e AktGEintragung des Übertragungsbeschlusses

    (1) Der Vorstand hat den Übertragungsbeschluss zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Der Anmeldung sind die Niederschrift des Übertragungsbeschlusses und seine Anlagen …

  365. § 327f AktGGerichtliche Nachprüfung der Abfindung

    Die Anfechtung des Übertragungsbeschlusses kann nicht auf § 243 Abs. 2 oder darauf gestützt werden, dass die durch den Hauptaktionär festgelegte Barabfindung nicht angemessen ist. …

  366. § 328 AktGBeschränkung der Rechte

    (1) Sind eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien und ein anderes Unternehmen wechselseitig beteiligte Unternehmen, so können, sobald dem einen Unternehmen das …

  367. § 337 AktG

    (weggefallen)

  368. § 338 AktG

    -

  369. § 393a AktGBesetzung von Organen bei Aktiengesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes

    (1) Aktiengesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes sind Aktiengesellschaften mit Sitz im Inland, 1 deren Anteile zur Mehrheit vom Bund gehalten werden oder 2 die große Ka …

  370. § 394 AktGBerichte der Aufsichtsratsmitglieder1 Entscheidung

    Aufsichtsratsmitglieder, die auf Veranlassung einer Gebietskörperschaft in den Aufsichtsrat gewählt oder entsandt worden sind, unterliegen hinsichtlich der Berichte, die sie der Ge …

  371. § 395 AktGVerschwiegenheitspflicht1 Entscheidung

    (1) Personen, die damit betraut sind, die Beteiligungen einer Gebietskörperschaft zu verwalten oder für eine Gebietskörperschaft die Gesellschaft, die Betätigung der Gebietskörpers …

  372. § 396 AktGVoraussetzungen

    (1) Gefährdet eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien durch gesetzwidriges Verhalten ihrer Verwaltungsträger das Gemeinwohl und sorgen der Aufsichtsrat und di …

  373. § 397 AktGAnordnungen bei der Auflösung

    Ist die Auflösungsklage erhoben, so kann das Gericht auf Antrag der in § 396 Abs. 1 Satz 1 bestimmten Behörde durch einstweilige Verfügung die nötigen Anordnungen treffen.

  374. § 398 AktGEintragung

    Die Entscheidungen des Gerichts sind dem Registergericht mitzuteilen. Dieses trägt sie, soweit sie eintragungspflichtige Rechtsverhältnisse betreffen, in das Handelsregister ein.

  375. § 399 AktGFalsche Angaben

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1 als Gründer oder als Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats zum Zweck der Eintragung der …

  376. § 400 AktGUnrichtige Darstellung2 Entscheidungen

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats oder als Abwickler 1 die Verhältnisse der Gesell …

  377. § 401 AktGPflichtverletzung bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer es als Mitglied des Vorstands entgegen § 92 Abs. 1 unterläßt, bei einem Verlust in Höhe der Hälfte …

  378. § 402 AktGFalsche Ausstellung von Berechtigungsnachweisen

    (1) Wer Bescheinigungen, die zum Nachweis des Stimmrechts in einer Hauptversammlung oder in einer gesonderten Versammlung dienen sollen, falsch ausstellt oder verfälscht, wird mit …

  379. § 403 AktGVerletzung der Berichtspflicht

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Prüfer oder als Gehilfe eines Prüfers über das Ergebnis der Prüfung falsch berichtet oder erhe …

  380. § 404 AktGVerletzung der Geheimhaltungspflicht

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, bei börsennotierten Gesellschaften bis zu zwei Jahren, oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Geheimnis der Gesellschaft, namentlich …

  381. § 404a AktGVerletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied des Prüfungsausschusses einer Gesellschaft, die Unternehmen von öffentlichem Interesse …

  382. § 405 AktGOrdnungswidrigkeiten

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats oder als Abwickler 1 Namensaktien ausgibt, in denen der Betrag der Teilleistung nicht angegeben is …

  383. § 406 AktG(weggefallen)

    -

  384. § 407 AktGZwangsgelder

    (1) Vorstandsmitglieder oder Abwickler, die § 52 Abs. 2 Satz 2 bis 4, § 71c, § 73 Abs. 3 Satz 2, §§ 80, 90, 104 Abs. 1, § 111 Abs. 2, § 145, §§ 170, 171 Abs. 3 oder Abs. 4 Satz 1 i …

  385. § 407a AktGMitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle

    (1) Die nach § 405 Absatz 5 zuständige Verwaltungsbehörde übermittelt der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle alle Bußgeldentscheidung …

  386. § 408 AktGStrafbarkeit persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien

    Die §§ 399 bis 407 gelten sinngemäß für die Kommanditgesellschaft auf Aktien. Soweit sie Vorstandsmitglieder betreffen, gelten sie bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien für die …

  387. § 409 AktGGeltung in Berlin

    Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund …

  388. § 410 AktGInkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1966 in Kraft.