Zivilrecht · Definition
Herausgabeanspruch des Eigentümers (Vindikation)
§ 985 BGB
Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen. Anspruchsvoraussetzungen: Eigentum des Anspruchstellers, Besitz des Anspruchsgegners und kein Recht des Besitzers zum Besitz (§ 986).