Zivilrecht · Definition

Herausgabeanspruch des Eigentümers (Vindikation)

§ 985 BGB

Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen. Anspruchsvoraussetzungen: Eigentum des Anspruchstellers, Besitz des Anspruchsgegners und kein Recht des Besitzers zum Besitz (§ 986).

Wird geprüft in

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