Zivilrecht · Definition

Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV)

§§ 987 ff. BGB

Das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen dem Eigentümer einer Sache und ihrem unrechtmäßigen Besitzer (Vindikationslage: Eigentümer hat Herausgabeanspruch aus § 985, Besitzer hat kein Recht zum Besitz). Die §§ 987–1003 regeln abschließend Nutzungs-, Schadens- und Verwendungsersatz und verdrängen als Sonderregime grundsätzlich Bereicherungs- und Deliktsrecht.

Klausurformel – so schreibst du es

Voraussetzung: Vindikationslage im Anspruchszeitpunkt (Eigentum, Besitz, kein Recht zum Besitz).

Wird geprüft in

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