Zivilrecht · Definition
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV)
§§ 987 ff. BGB
Das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen dem Eigentümer einer Sache und ihrem unrechtmäßigen Besitzer (Vindikationslage: Eigentümer hat Herausgabeanspruch aus § 985, Besitzer hat kein Recht zum Besitz). Die §§ 987–1003 regeln abschließend Nutzungs-, Schadens- und Verwendungsersatz und verdrängen als Sonderregime grundsätzlich Bereicherungs- und Deliktsrecht.
Klausurformel – so schreibst du es
Voraussetzung: Vindikationslage im Anspruchszeitpunkt (Eigentum, Besitz, kein Recht zum Besitz).