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Zivilrecht · Sachenrecht

Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 987 ff.)

§§ 987–993 BGB

Ansprüche auf Nutzungsherausgabe, Schadensersatz und Verwendungsersatz im EBV.

Aufbau

  1. I. VindikationslageEigentümer ↔ Besitzer ohne Besitzrecht im maßgeblichen Zeitpunkt.
  2. II. Nutzungsherausgabe · §§ 987, 990, 993 BGBDifferenziert nach gut-/bösgläubig, verklagt, unentgeltlich.
  3. III. Schadensersatz · §§ 989, 990 BGBNur bösgläubiger/verklagter Besitzer; deliktischer Besitzer § 992.
  4. IV. Verwendungsersatz des Besitzers · §§ 994 ff. BGBNotwendige (§ 994) / nützliche (§ 996) Verwendungen; Wegnahmerecht § 997.

Typische Klausurfehler

  • Sperrwirkung des EBV: §§ 987 ff. verdrängen §§ 823 ff. und 812 ff. (Ausnahmen: Fremdbesitzerexzess, deliktischer/unrechtmäßiger Besitzer, Nutzungen nach § 988).
  • Nicht mehr berechtigter Besitzer und § 988 analog bei rechtsgrundlosem Besitzerwerb.
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