Zivilrecht · Sachenrecht
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 987 ff.)
§§ 987–993 BGB
Ansprüche auf Nutzungsherausgabe, Schadensersatz und Verwendungsersatz im EBV.
Aufbau
- I. VindikationslageEigentümer ↔ Besitzer ohne Besitzrecht im maßgeblichen Zeitpunkt.
- II. Nutzungsherausgabe · §§ 987, 990, 993 BGBDifferenziert nach gut-/bösgläubig, verklagt, unentgeltlich.
- III. Schadensersatz · §§ 989, 990 BGBNur bösgläubiger/verklagter Besitzer; deliktischer Besitzer § 992.
- IV. Verwendungsersatz des Besitzers · §§ 994 ff. BGBNotwendige (§ 994) / nützliche (§ 996) Verwendungen; Wegnahmerecht § 997.
Typische Klausurfehler
- Sperrwirkung des EBV: §§ 987 ff. verdrängen §§ 823 ff. und 812 ff. (Ausnahmen: Fremdbesitzerexzess, deliktischer/unrechtmäßiger Besitzer, Nutzungen nach § 988).
- Nicht mehr berechtigter Besitzer und § 988 analog bei rechtsgrundlosem Besitzerwerb.