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Zivilrecht · Sachenrecht

Herausgabeanspruch des Eigentümers (§ 985)

§ 985 BGB

Vindikationsanspruch des Eigentümers gegen den Besitzer.

Aufbau

  1. I. Anspruchsteller ist EigentümerEigentumslage ggf. inzident prüfen (§§ 929 ff., 932 ff.).
  2. II. Anspruchsgegner ist Besitzer · § 854 BGB
  3. III. Kein Recht zum Besitz · § 986 BGBObligatorisch (Miete, Kauf) oder dinglich; auch abgeleitetes Besitzrecht.
  4. IV. Rechtsfolge: Herausgabe

Typische Klausurfehler

  • Folgeansprüche im EBV (§§ 987 ff.) nur bei Vindikationslage; Sperrwirkung des EBV beachten.
  • § 986: Besitzrecht auch aus Vertrag mit einem Dritten (mittelbarer Besitz, § 868).
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Schemata