Zivilrecht · Definition
Verrichtungsgehilfe
§ 831 BGB
Eine Person, der vom Geschäftsherrn eine Tätigkeit übertragen wurde und die dabei dessen Weisungen unterliegt.
Zivilrecht · Definition
Eine Person, der vom Geschäftsherrn eine Tätigkeit übertragen wurde und die dabei dessen Weisungen unterliegt.