Zivilrecht · Definition

Verrichtungsgehilfe

§ 831 BGB

Eine Person, der vom Geschäftsherrn eine Tätigkeit übertragen wurde und die dabei dessen Weisungen unterliegt.

Wird geprüft in

Haftung für den Verrichtungsgehilfen (§ 831)Deliktsrecht · Prüfungsschema ansehen →

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