Strafrecht · Definition

Vermögensbetreuungspflicht (§ 266 StGB)

§ 266 StGB

Die Vermögensbetreuungspflicht ist eine besonders herausgehobene Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen, die wesentlicher (Haupt-)Inhalt des Rechtsverhältnisses ist und dem Täter einen gewissen Spielraum, Selbständigkeit und Bewegungsfreiheit belässt. Sie ist Tatbestandsmerkmal beider Alternativen des § 266.

Wird geprüft in

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