Öffentliches Recht · Definition
Verhaltenskodex für Abgeordnete
§ 44a AbgG
Was versteht man unter „Verhaltenskodex für Abgeordnete“?
Regeln über die Offenlegung von Nebeneinkünften und Spenden zur Sicherung der Unabhängigkeit des Mandats.
Amtliche Fundstellen
Höchstrichterliche Entscheidungen zu den einschlägigen Normen, mit amtlichem Leitsatz. Quelle: Bundesjustizministerium, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG.
BVerfG 2. Senat 2 BvE 2/18Beschluss vom 17.09.2019 · zu § 44a AbgG
1. Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Organstreitverfahren kann fehlen, wenn ein Antragsteller völlig untätig geblieben ist, obwohl er in der Lage gewesen wäre, die gerügte Rechtsverletzung durch eigenes Handeln rechtzeitig zu vermeiden. Zwar soll einem Antragsteller nicht unter pauschalem Hinweis auf allgemeine politische Handlungsalternativen der Zugang zu einem verfassungsgerichtlichen …
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