Öffentliches Recht · Definition

Tierschutz

Art. 20a GG

Was versteht man unter „Tierschutz“?

In das Grundgesetz aufgenommenes Staatsziel zum Schutz der Tiere als Mitgeschöpfe.

Amtliche Fundstellen

Höchstrichterliche Entscheidungen zu den einschlägigen Normen, mit amtlichem Leitsatz. Quelle: Bundesjustizministerium, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG.

BGH 6. Zivilsenat VI ZR 334/23Urteil vom 23.03.2026 · zu Art. 20a GG

1. Das klimarelevante punktuelle Tun oder Unterlassen einzelner Unternehmen und Verbraucher unterliegt keinen verbindlichen eigenen Treibhausgas-Emissionsbudgets, deren Ausschöpfung rechtlich vermittelt unausweichlich zu einer freiheitsbeschränkenden Gesetzgebung führen würde. Daher kann insoweit auch nicht unter Berufung auf das Gebot der intertemporalen Freiheitssicherung (eingriffsähnliche …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BVerfG 1. Senat 1 BvR 1187/17Beschluss vom 23.03.2022 · zu Art. 20a GG

1. Gesetzliche Pflichten zu einer bestimmten rechtsgeschäftlichen Nutzung bereits bestehender Rechtsformen und Gestaltungsmöglichkeiten des Gesellschaftsrechts schaffen selbst kein zum "Recht der Wirtschaft" im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG gehörendes Gesellschaftsrecht, sondern sind kompetenzrechtlich entsprechend dem Zweck der Pflichten einzuordnen. 2. Von den Betreibern von …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BVerfG 1. Senat 1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20Beschluss vom 24.03.2021 · zu Art. 20a GG

1. Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗

Gesetzestext

Art 20a GG

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.

Verwandte Begriffe

StaatszielbestimmungVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative DemokratieDirekte DemokratiePlebiszit
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen